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Weitere Veranstaltungen im Spezialisierungs- oder Wahlbereich des Masterstudiums

  • Nur vom Prüfungsausschuss genehmigte Lehrveranstaltungen sind anrechenbar! Eine Genehmigung können Sie formlos im Prüfungsausschuss beantragen. Sie müssen dazu Angaben machen über Titel und Inhalt der Veranstaltung, den Typ (z.B. "Vorlesung"), den Dozenten (Name, akad. Titel) den Zeitumfang (z.B. "einsemestrig 2 Stunden pro Woche"), die vorgesehenen Leistungspunkte und die Art der Prüfung.
  • Eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss bedeutet nicht, dass Sie an der Veranstaltung ein Teilnahmerecht hätten. Um die Zulassung zur Veranstaltung müssen Sie deshalb bitte selbst kümmern. Das gleiche gilt für die Übermittlung der erfolgreichen Teilnahme und der Note an das Prüfungsbüro.
  • Da sich das Lehrangebot auch anderswo oft schnell ändert, können wir es leider nicht leisten, ein bereits genehmigtes Lehrangebot über die Zeit zu beobachten, ob es auch weiterhin in der gleichen Weise angeboten wird. Bitte beantragen Sie ein solches Angebot auch dann neu, wenn Sie wissen, dass es irgendjemand vor Ihnen schon ein Mal mit Genehmigung des Prüfungsausschusses absolviert hat.

Im eigenen Interesse ist die Genehmigungsfähigkeit rechtzeitig - d.h. vor Veranstaltungsbeginn - zu klären.

 

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