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special needs

Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und mit chronischen Erkrankungen bietet eine vertrauliche Beratung zu allen mit dem barrierefreien Studium in Zusammenhang stehenden Fragen an. Sie unterstützt Studierende bei der Beantragung nachteilsausgleichenden Regelungen zur gleichberechtigten Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika. Zudem initiiert sie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Inklusion Studierender in allen Bereichen der Universität.

Nach Begutachtung Ihrer Situation wird Ihnen dann ggf. ein Empfehlungsschreiben ausgestellt, das Sie bitte Ihrem Prüfungsbüro als PDF-Datei per E-Mail zusenden. Der Prüfungsausschuss wird dann entsprechend Ihrer Situation auf Grundlage des Empfehlungsschreiben entscheiden.

Der Nachteilsausgleich ist erst wirksam, wenn der Prüfungsausschuss über Ihr Anliegen positiv beschieden hat, worüber Sie vom Prüfungsbüro per E-Mail benachrichtigt werden.

Wird Ihnen ein Nachteilsausgleich zugesprochen, so nehmen Sie bitte IMMER zum Beginn einer jeden Lehrveranstaltung Kontakt mit den Lehrenden auf, um diese darüber zu informieren und die weitere Organsisation zu besprechen. Für die Kontaktaufnhame können Sie gerne die Hilfestellung des Studienbüros in Anspruch nehmen.

Falls Sie sich anderweitig beraten lassen wollen, finden Sie weitere Information auf folgenden Seiten: