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Der Nachteilsausgleich ist erst wirksam, wenn der Prüfungsausschuss über Ihr Anliegen positiv beschieden hat, worüber Sie vom Prüfungsbüro per E-Mail benachrichtigt werden.

Wird Ihnen ein Nachteilsausgleich zugesprochen, so nehmen Sie bitte IMMER zum Beginn einer jeden Lehrveranstaltung Kontakt mit den Lehrenden auf, um diese darüber zu informieren und die weitere Organsisation zu besprechen. Für die Kontaktaufnhame können SIe gerne die Hilfestellung des Studienbüros in Anspruch nehmen.

Falls Sie sich anderweitig beraten lassen wollen, finden Sie weitere Infoformationen auf folgenden Seiten: