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Um entweder zum Beginn oder im Verlauf Ihres Studiums einen Nachteilsausgleich z.B. für Vorbuchungsrecht, Teilnahmen oder Prüfungen zu erhalten, nehmen Sie bitte mit der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und mit chronischen Erkrankungen und dem jeweiligen Studienbüro Kontakt auf.

Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und mit chronischen Erkrankungen bietet eine vertrauliche Beratung zu allen mit dem barrierefreien Studium in Zusammenhang stehenden Fragen an. Sie unterstützt Studierende bei der Beantragung nachteilsausgleichenden Regelungen zur gleichberechtigten Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika. Zudem initiiert sie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Inklusion Studierender in allen Bereichen der Universität.

Nach Begutachtung Ihrer Situation wird Ihnen dann ggf. ein Empfehlungsschreiben ausgestellt, welches Sie bitte an Ihr Prüfungsbüro als PDF-Datei per Mail zusenden. Der Prüfungsausschuss wird dann entsprechend Ihrer Situation auf Grundlage des Empfehlungsschreiben entscheiden.