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Informationen zum Mutterschutz

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Oft bringt dieser neue Lebensabschnitt auch weitreichende Veränderungen für Ihr Studium mit sich. Wir beraten und unterstützen Sie gern in Bezug auf den gesetzlichen Mutterschutz und zu weiteren Fragen. Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie!

Erste Informationen haben wir hier für Sie hier zusammengestellt:

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Krankheitserreger, Strahlung, Unfallgefahr oder besondere körperliche Belastung.

Studieren Sie im Haupt-/Kernfach am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie? Dann sind die folgenden Personen je nach Studienfach im Fall einer Schwangerschaft oder der Stillzeit Ihre Ansprechpartner*innen. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf zu:

In Ihrem Interesse versuchen wir Ihnen zu ermöglichen, dass Sie Ihr Studium nach Ihren Bedürfnissen ohne weitergehende Einschränkungen weiterführen können ohne Sie oder Ihr Kind gesundheitlichen Gefährdungen auszusetzen. Sind wir über Ihre angehende Elternschaft und/ oder Ihre Stillzeit informiert,

  • können wir mit Ihnen Ihren individuellen Studienverlaufsplan zusammenstellen. 
  • können Sie Ihre Kurse vorbuchen. Hierfür müssen Sie sich entsprechend der Fristen vor Beginn der regulären Kurswahl bei Ihren Studienbüros melden und bekommen einen Platz in einer platzzahlbeschränkten Veranstaltung zugesichert. 
Auf der folgenden Webseite erfahren Sie, welche Schritte erforderlich sind, wenn Sie während Ihres Studiums schwanger werden:

Ausführlichere Informationen finden Sie auch hier:

Änderung von Angaben

Änderungen von Angaben müssen Sie unverzüglich formlos (bspw. per Mail) bei Ihrer Ansprechpartner*in einreichen. Erfolgt Ihrerseits keine Information, gelten die angegebenen Daten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LAGetSi