Informationen zum Mutterschutz
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin.
Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Krankheitserreger, Strahlung, Unfallgefahr oder besondere körperliche Belastung.
Studieren Sie im Haupt-/Kernfach am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie? Dann sind die folgenden Kontakte je nach Studienfach im Fall einer Schwangerschaft oder der Stillzeit Ihre Ansprechpartner*innen. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf zu:
- Biologie: Studienbüro Biologie - Dr. Vanessa Zacher
- Chemie und Biochemie: Studienbüro Chemie und Biochemie - Björn Kleier
- Pharmazie: Dr. Vivian Kral
- Promotion: Dr. Alette Winter
Damit Sie und Ihr Kind gemäß des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium auch im Studium so gut wie möglich vor gesundheitlicher Gefährdung durch bspw. gefährliche Stoffe, Strahlung und übermäßige körperliche Belastung geschützt sind, bitten wir Sie die folgenden Schritte zu beachten:
- Beratung und Anzeige der Schwangerschaft im Fachbereich oder in der Studierendenverwaltung mit Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin, einfache Kopie des Mutterpasses
- Zusammen mit Ihrer Ansprechpartner*in zum Mutterschutz im jeweiligen Fachbereich (Koordination durch das Kern-/Hauptfach) besprechen Sie neue Möglichkeiten eines individuellen Studienverlaufplans.
a) ggf. dabei auch Festlegung von Maßnahmen, um das Studium weiter zu ermöglichen
b) Nachteilsausgleiche müssen rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden - Rückmeldung an die Studierendenverwaltung und Benachrichtigung an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) (erfolgt durch die Ansprechpartner*in zum Mutterschutz am Fachbereich)
- Mitteilung über den tatsächlichen Entbindungstermin, ggf. Mitteilung über die Stillzeit an den/die Ansprechpartner*in im jeweiligen Fachbereich oder an die Studierendenverwaltung
- ggf. erneute Prüfung des individuellen Studienverlaufs bei Änderungen oder falls die Schutz-/Stillzeiten auch in das Folgesemester fallen
Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit zeigen Sie bitte auf dem Anzeigebogen (Zusendung auch per E-Mail möglich) bei der Ansprechperson zum Mutterschutz an Ihrem Fachbereich bzw. bei der Studierendenverwaltung an. Dazu legen Sie bitte eine Kopie der entsprechenden Seites aus Ihrem Mutterpass bei, diese können Sie auch digital einreichen.
Schutzzeitraum und MutterschutzfristDer Schutzzeitraum erstreckt sich von der Anzeige an der FU Berlin bis zum Ende der Mutterschutzfrist bzw. falls Stillzeit angezeigt, bis maximal 12 Monate nach der Entbindung. Die Mutterschutzfrist fängt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin an und dauert bis 8 Wochen nach der Entbindung.
Zu beachten bei LehrveranstaltungenWährend des Schutzzeitraums sollten Sie beachten, dass Sie an Veranstaltungen die zwischen 20.00 und 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen stattfinden nicht teilnehmen dürfen. Erst nach einer ausdrücklichen Erklärung können Sie auch an Veranstaltungen zu diesen Zeiten teilnehmen. An Veranstaltungen die zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattfinden können Sie nur teilnehmen, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung mit Ihrer Ansprechperson am Fachbereich beim LAGetSi beantragen.
Im Zeitraum der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt) ist es nicht vorgesehen, dass Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Möchten Sie dennoch teilnehmen, können Sie dies tun indem Sie auf Ihren Schutzstatus verzichten und uns dies mit dem Formular "Verzicht auf Mutterschutzfrist" (zum Öffnen des pdfs muss der VPN-Client aktiv sein) kundtun. Kontaktieren Sie hierfür Ihre Ansprechperson am Fachbereich. Der Verzicht kann auch jederzeit widerrufen werden.
Zu beachten bei PrüfungenSchwangere Studierende dürfen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, es sei denn Sie erklären sich schriftlich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung kann widerrufen werden.
Innerhalb der Schwangerschaft und ggf. in der nachfolgenden Stillzeit dürfen Studierende nicht Prüfungen nach 20 Uhr oder an Sonn-/und Feiertagen teilnehmen. Auch hier kann dieses aber aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung ermöglicht werden. Auch diese ist wiederrufbar.
Ein Verzicht auf Teilnahme an Prüfungen während der Mutterschutzfrist ist nicht endgültig. Falls Sie nach Abgabe der Erklärung doch nicht an Prüfungen teilnehmen möchten, können Sie Ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf ist jedoch nur bis zum Prüfungsantritt und nicht mehr nachträglich möglich. Haben Sie die Prüfung angetreten, richtet sich der Abbruch nach den allgemeinen prüfungsrechtlichen Regelungen.
Ansprechpartner*innen dafür sind die entsprechenden Ansprechpartner*innen zum Mutterschutz in den Fachbereichen des Kern-/Hauptfachs.
Änderung von AngabenÄnderungen von Angaben müssen Sie unverzüglich formlos (bspw. per Mail) bei Ihrer Ansprechpartner*in einreichen. Erfolgt Ihrerseits keine Information, gelten die angegebenen Daten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LAGetSi
In Ihrem Interesse versuchen wir Ihnen zu ermöglichen, dass Sie Ihr Studium nach Ihren Bedürfnissen ohne weitergehende Einschränkungen weiterführen können ohne Sie oder Ihr Kind gesundheitlichen Gefährdungen auszusetzen. Sind wir über Ihre angehende Elternschaft und/ oder Ihre Stillzeit informiert,
- können wir mit Ihnen Ihren individuellen Studienverlaufsplan zusammenstellen.
- können Sie Ihre Kurse vorbuchen. Hierfür müssen Sie sich entsprechend der Fristen vor Beginn der regulären Kurswahl bei Ihren Studienbüros melden und bekommen einen Platz in einer platzzahlbeschränkten Veranstaltung zugesichert.