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Grundsätze und Ziele

  • Alle Mitglieder der Freien Universität Berlin sind zur Mitwirkung an Evaluationen verpflichtet. (§1)
  • Evaluationen dienen der internen Standortbestimmung und Weiterentwicklung der Qualität des Studien- und Lehrangebots, der Förderung eines Qualitätsbewusstseins und konstruktiven Dialogs innerhalb der Universität sowie der internen und externen Rechenschaftslegung. (§2)
  • An der Freien Universität Berlin werden regelmäßig Lehrveranstaltungsevaluationen durchgeführt. Zweck der Lehrveranstaltungsevaluation ist es, den Lehrenden zu einzelnen Lehrveranstaltungen eine individuelle Rückmeldung aus Studierendensicht […] zu geben. (§8)