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Folgende Unterlagen fügen Sie bitte in einem einzigen PDF für Ihre Erasmus-Bewerbung zusammen:

(Liste als Checkliste zum Download)

  • Speichern des Online-Bewerbungsformulars als PDF
    Das Formular legen Sie im OUTGOING-Portal an. Warten Sie damit bitte nicht bis zum Bewerbungsschluss am 31. Januar, da es am letzten Tag technische Schwierigkeiten geben und das Portal geschlossen werden kann. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an outgoing-erasmus@fu-berlin.de.
  • Kurzes Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch (1-2 Seiten)
    Warum gerade an diese Universität? Wie passen die Kurse der Partneruniversität in Ihren Studienverlauf?
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Learning Agreement (nur für Ihren Erstwunsch)
    Zur Bewerbung schicken Sie das Learning Agreement noch nicht an die Partneruniversität, sondern füllen lediglich das Formular Learning Agreement aus und fügen dieses der Bewerbung bei. Bitte nutzen Sie das verlinkte Formular und tragen Sie die Kurse ein, die Sie belegen möchten (Tabelle A) und die passenden Module Ihres Fachs, für die Sie eine Anrechnung wünschen (Tabelle B). Nach Möglichkeit sollten Sie den Erasmus-Beauftragten an Ihrem Institut kontaktieren, um die Kurswahl und Anrechnung vorab zu klären. Bitte nutzen Sie NICHT das OLA-Portal. Die Kurse an der Partnerhochschule müssen zusammen mind. 20-25 ECTS ergeben, unabhängig davon, wie viele Kurse angerechnet werden.
  • Nachweis über Ihren Leistungsstand
    PDF aus Campusmanagement, für MSc Studierende zusätzlich: Kopie des Bachelorzeugnisses - unbeglaubigt
    Im Master-Studium ist ein Auslandsaufenthalt ab dem 2. Fachsemester möglich.
    Wenn Sie im letzten Bachelor-Semester sind und sich auf einen Platz für das MA-Studium bewerben, können Sie eine Bescheinigung des Prüfungsbüros einreichen, die den Abschluss vor dem Auslandsaufenthalt bestätigt.
  • Nachweis über Sprachkenntnisse
    Der Nachweis gilt für die Unterrichtssprache (nicht zwingend die Landessprache) und muss dem europäischen Referenzrahmen entsprechen (CEFR). Es gilt das Mindestniveau  B1. Ausschlaggebend ist immer die Angabe der Gasthochschule. Diese ist in der Partnerschaftsdatenbank hinterlegt. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein; das Abiturzeugnis ist nicht ausreichend. Wichtig: Der Nachweis ist auch nötig, wenn die Partneruniversität keinen verlangt.
    Sprachzeugnisse stellt das Sprachenzentrum nach Teilnahme an einer Prüfung aus.
    Falls der Sprachnachweis nicht bis zum 31.1. vorliegt, ist meist eine Verlängerung bis Ende März (Aufenthalt im WiSe) oder Ende Mai (Aufenthalt im SoSe) möglich.