A Studienortwechsler aus anderen inländischen pharmazeutischen Bildungsstätten
Schritt 1: Zulassung
Das bedeutet, dass Sie zunächst eine Bewerbung zum höheren Semester für ein Ihrer Studienleistung entsprechendes Fachsemester stellen müssen. Einzelanerkennungen von Leistungen außerhalb eines Zulassungsverfahrens sind nicht möglich, da sie ohnehin keine Gültigkeit für andere Bildungsstätten haben. Für das Zulassungsverfahren möchten wir Sie auf die zentralen Seiten der Freien Universität Berlin verweisen. Hier finden Sie Informationen zu Hochschulwechsel und Quereinstieg, sowie zu Bewerbung und Zulassung.
Bewerbungen für höhere Fachsemester richten Sie bitte nur an die zuständige Stelle, das Studierenden-Service-Center. Bitte senden Sie keine Unterlagen an den Fachbereich BCP, Institut für Pharmazie der Freien Universität Berlin oder den Studienfachberater.
Beachten Sie auch, dass Ihre bisherigen Fehlversuche für Prüfungen an die neue Universität mitgenommen werden müssen. An der Freien Universität Berlin gibt es nach der aktuellen Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO) höchstens drei Wiederholungsmöglichkeiten (siehe §20(3) RSPO). Sollten Sie an Ihrer bisherigen Universität aufgrund dort andersgeltender Regelungen diese Anzahl der Wiederholungen bereits überschritten haben, können Sie an der FU Berlin nicht weiterstudieren.
Schritt 2: Einstufung von Studienleistungen zur Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung
Wenn Sie von der Freien Universität Berlin zum höheren Fachsemester zugelassen werden, erhalten Sie in den darauf folgenden Tagen eine schriftliche Bestätigung mit detaillierten Informationen für die Immatrikulation. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, den Vorbehalt der Zulassung aufzuheben. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail mit dem Studienfachberater Pharmazie, Herrn Prof. Dr. Gerhard Wolber (gerhard.wolber@fu-berlin.de). In besonders eiligen Fällen kann der Bescheid zur Aufhebung des Vorbehalts (nur mit vollständigen Unterlagen als PDF) auch per E-Mail versendet werden.
Wichtig: Sie benötigen für den Bescheid zur Aufhebung des Vorbehalts folgende Unterlagen:
- die bestätigten Zusammenstellungen Ihrer erfolgreich absolvierten Studienleistungen (Transcript of Records, inkl. Fehlversuche)
- eine Unbedennkichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Uni als Bestätigung, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben
- den Bescheid des Studierenden-Service-Centers mit der vorläufigen Zulassung
Entsprechend der Studienordnung des Studienganges Pharmazie erfolgt Ihre Einstufung und gegebenenfalls die Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung. Sollten Sie sich auf ein Semester beworben haben, für das Sie die Zugangsvoraussetzungen nach unserer Studienordnung nicht erfüllen, verfällt die vorläufige Studienplatzzusage. Bitte überprüfen Sie deshalb die Zulassungsvoraussetzung nach unserer Studienordnung besonders sorgfältig, um keine Zeit zu verlieren!