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Versäumnis aus triftigem Grund

Wer aus triftigem und nachgewiesenem Grund (z.B. Verletzung, Krankheit) zeitweilig am Praktikum nicht teilnehmen kann, kann Versuche im Umfang der Punkte, wie er dem Anteil der versäumten Praktikumszeit im Verhältnis zur Gesamtzeit des Praktikums entspricht, zur nächstmöglichen Zeit nachholen. Der Anteil der mindestens mit der Note 4,0 zu erbringenden Leistungen verringert sich in dem betreffenden Semester um das gleiche Verhältnis. (Siehe "Bewertung der Praktikumsleistungen")

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