Sicherheitsunterweisung, rechtliche Verpflichtungen
Für die vorgesehenen Sicherheitsunterweisungen besteht Teilnahmepflicht. Die für die Arbeit im Praktikum maßgeblichen gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen liegen im Praktikum aus oder sind auf den Rechnern des Praktikums online einsehbar.Dies sind insbesondere:
- Sicherheitsskript für das Praktikum
- BGI/GUV-I 850-0 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (Auch bekannt als "Laborrichtlinien")
- Sicherheitsdatenblätter (Lesezeichen ("Bookmarks") in den Browsern der Praktikumsrechner)
Die Einhaltung dort enthaltener Regelungen ist verpflichtend.