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Täuschung

Als Täuschung gilt jegliches Vortäuschen der Erledigung von Aufgaben. Dazu zählt, wenn herzustellende Substanzen auf andere Weise als durch die durchzuführende Syn­these beschafft werden oder wenn sie von anderen Praktikanten hergestellt wurden oder wenn Protokollinhalte ohne Nennung der Quelle abgeschrieben oder per copy/paste in das Protokoll übernommen werden („Plagiate“). Die Mindestsanktionen bei Täu­schung sind: Der betreffende Versuch wird mit der Note 5,0 bewertet.  Darüber hinaus gehende, vom zuständigen Prüfungsausschuss fest­gelegte Sanktionen bleiben vorbehalten.

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