Täuschung
Als Täuschung gilt jegliches Vortäuschen der Erledigung von Aufgaben. Dazu zählt, wenn herzustellende Substanzen auf andere Weise als durch die durchzuführende Synthese beschafft werden oder wenn sie von anderen Praktikanten hergestellt wurden oder wenn Protokollinhalte ohne Nennung der Quelle abgeschrieben oder per copy/paste in das Protokoll übernommen werden („Plagiate“). Die Mindestsanktionen bei Täuschung sind: Der betreffende Versuch wird mit der Note 5,0 bewertet. Darüber hinaus gehende, vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegte Sanktionen bleiben vorbehalten.