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Schwangerschaft

Da die Bedingungen des § 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz für das Praktikum aus prinzipiellen Gründen nicht eingehalten werden können ist die Teilnahme von Schwangeren am Praktikum leider gar nicht, von stillenden Müttern nur mit Einschränkungen möglich. Über Schwangerschaft und Stillzeiten ist die Praktikumsleitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Betroffene sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen, damit Alternativen zur Fortführung des Studiums gefunden werden können.

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