Rücktritt
Der Rücktritt vom Praktikum ohne angaben von Gründen ist wie folgt möglich:
- Studiengang Chemie für das Lehramt, Studiengang Biochemie:
Innerhalb der ersten Praktikumswoche - Studiengang Chemie:
Innerhalb der ersten beiden Praktikumswochen.
Der Rücktritt ist schriftlich (per E-Mail) bei der Praktikumsleitung einzureichen. Bei einem Rücktritt ist der Arbeitsplatz unverzüglich vollständig abzugeben. Die bereits aufgelaufene Kosten werden sofort berechnet. (Siehe unter "Kosten, Hilfsmittel")
Wenn das Praktikum nach der ersten (Biochemie, Lehramt) / zweiten (Chemie) Praktikumswoche(n) abgebrochen wird, gilt das Praktikum als „nicht bestanden“ und muss komplett wiederholt werden. Es werden keine bis dahin erbrachten Leistungen anerkannt.