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Raumbelegung unter Pandemie-Bedingungen

Momentan kann der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden, wenn die Hygieneregeln beachtet werden. Die Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf die maximale Raumbelegung sind zurzeit ausgesetzt (Stand 22.9.21). Eine Übersicht über die Raumbelegung unter verschärften Pandemiebedigungen (max. Belegung gemäß GBU) finden Sie hier.