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Masterarbeitsvortrag

Masterstudiengang Biologie (SPO 2011 UND 2014)

Die Präsentation des Konzepts/das Kolloquiums der Masterarbeit soll begleitend (also während der Bearbeitungszeit der Masterarbeit) in einem Umfang von etwa 20 Minuten vor zwei Prüfern abgehalten werden. Die Note geht nicht in die Masterarbeit mit ein (Nachzulesen in der Prüfungsordnung §5 Abs. 10).

Die Organisation des Ortes sowie des Termins obliegt Ihnen als Prüfling; bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Prüfer. Im absolut begründeten Notfall (Terminschwierigkeiten, Auslandsaufenthalt des Prüfers,...) kann die Prüfung auch von nur einem Prüfer und einem Beisitzer (welcher mindestens den angestrebten Hochschulabschluss inne hat) abgenommen werden.

Masterstudiengang Biodiversität, Evolution und Ökologie (2011)

Die Verteidigung der Masterarbeit wird nach dem Bestehen der Masterarbeit im Anschluss von zwei prüfungsberechtigten Prüfern (den vorherigen Gutachtern der Arbeit) abgenommen. Der Ort wie auch der Termin soll von Ihnen als Prüfling mit den Prüfern eigenständig organisiert werden. Die Verteidigung besteht aus der Darstellung der Ergebnisse (15 Minuten) und einer anschließenden Diskussion (15 Minuten). Die Note der Verteidigung fließt zu 10 % in die Note der Masterarbeit mit ein. Das Protokoll zur Verteidigung bekommt der Prüfer vom Prüfungsbüro übermittelt. (Nachzulesen in der Prüfungsordnung § 5 Abs.9,10,11,12)

Masterstudiengang Biodiversität, Evolution und Ökologie (2014)

Die Präsentation des Konzepts/das Kolloquiums der Masterarbeit soll begleitend (also während der Bearbeitungszeit der Masterarbeit) in einem Umfang von etwa 20 Minuten vor zwei Prüfern abgehalten werden. Die Note geht nicht in die Masterarbeit mit ein (Nachzulesen in der Prüfungsordnung §10 Abs. 6).

Die Organisation des Ortes, sowie des Termins obliegt Ihnen als Prüfling; bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Prüfer. Im absolut begründeten Notfall (Terminschwierigkeiten, Auslandsaufenthalt des Prüfers,...) kann die Prüfung auch von nur einem Prüfer und einem Beisitzer (welcher mindestens den angestrebten Hochschulabschluss inne hat) abgenommen werden.