ABV-Bereich im Bachelorstudiengang Biologie
Für Studierende, die nach der 2012er Studien- und Prüfungsordnung studieren, d.h. spätestens im SoSe 2023 immatrikuliert wurden:
Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) sind insgesamt 30 LP zu absolvieren.
Dabei sind folgende Bereiche verpflichtend zu belegen:
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ABV-Praktikum mit mindestens 5 LP und maximal 15 LP (Ausnahme: Auslandspraktikum, dieses kann bis zu 30 LP umfassen)
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Berufsfeldorientierung A+B (= „fachnahe ABV“) mit insgesamt 10 LP. Achtung: es können in diesem Bereich maximal 15 LP eingebracht werden, indem noch die Berufsfeldorientierung C belegt wird.
Sollten für die Erreichung von 30 LP im ABV-Bereich noch Leistungspunkte fehlen, werden diese mit Modulen aus den übrigen Kompetenzbereichen des allgemeinen ABV-Bereichs aufgefüllt.
Bsp. 1:
Sie absolvieren ein 15-LP umfassendes ABV-Praktikum und belegen die Berufsfeldorientierung A+B+C mit insgesamt 15 LP, dann haben Sie somit 30 LP erfüllt und brauchen keine weiteren Module aus den übrigen Kompetenzbereichen des allgemeinen ABV-Bereichs zu belegen.
Bsp. 2:
Sie absolvieren ein 5-LP umfassendes ABV-Praktikum und belegen die Berufsfeldorientierung A+B+C mit insgesamt 15 LP, dann müssen Sie noch 10 LP aus den übrigen Kompetenzbereichen des allgemeinen ABV-Bereichs absolvieren.
Informationen zum Bereich „Allgemeinen ABV“ sowie zum Auslandspraktikum finden Sie auf der Homepage des Career Service unter
http://www.fu-berlin.de/sites/career/studium/Allgemeine-Informationen/index.html
bzw. in § 7 Ihrer Studienordnung
http://www.bcp.fu-berlin.de/studium-lehre/studiengaenge/ordnungen/biologie_container/03_bsc_biologie/mono_biologie/bsc_mono_biologie_ab2012_83.pdf
Corona-bedingte Änderungen im ABV-Bereich: Gilt NUR für Studierende, die bereits VOR dem WS 22/23 im Studiengang an der FUB immatrikuliert waren. D.h. für Studierende, die sich erst ab dem Wintersemester 2022/23 für den Monobachelor Biologie immatrikuliert haben, gilt diese Ausnahmeregelung NICHT mehr. 1.) Erhöhung des BFO-Anteils Aufgrund der Coronavirus-bedingten Knappheit an Modulen im ABV-Bereich hat der Prüfungsausschuss beschlossen, dass im Bereich der fachnahen ABV (=Berufsfeldorientierung, BFO) auch mehr als 15 LP für den Studienabschluss erworben und zum Abschluss eingebracht werden können, wenn Sie das möchten. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass maximal 25 LP an fachnahen BFO-Modulen eingebracht werden können, da für den Monobachelorstudiengang ein ABV-Praktikum mit zumindest 5 LP verpflichtend zu absolvieren ist. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Studierende, die im
Sommersemester 2020
oder Wintersemester 20/21
oder Sommersemester 2021
oder Wintersemester 2021/22
oder Sommersemester 2022
bereits an der Freien Universität immatrikuliert waren. Für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2022/23 neu für den Monobachelor Biologie immatrikulieren, gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr.
Für Studierende, die nach der 2023er Studien- und Prüfungsordnung studieren, d.h. ab dem WS 2023/24 immatrikuliert sind:
Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) sind insgesamt 30 LP zu absolvieren.
Dabei sind folgende Bereiche verpflichtend zu belegen:
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10 LP, also zwei Module im Bereich fachnahe Zusatzqualifikationen (= Berufsfeldorientierung A mit 5 LP und Berufsfeldorientierung B mit 5 LP)
- 10 LP ABV-Praktikum (Ausnahme: Auslandspraktikum, dieses kann bis zu 30 LP umfassen)
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10 LP Module in anderen ABV-Kompetenzbereichen