Notenverbesserungsrecht und Abmelden von Modulen
Für alle Module, die in der Studienordnung der Chemie geregelt sind, besteht für Sie ein Notenverbesserungsrecht. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am erstmöglichen Prüfungstermin, sowie dem darauf folgenden Wiederholungstermin zur Verbesserung der Note. Gewertet wird jeweils die bessere Note. "Erstmöglich" bezieht sich hier auf den Prüfungstermin, der in dem Semester stattfindet, in dem das Modul angemeldet wurde.
Diese Regelung kann durch Einreichen eines Attestes, bzw. durch Ab- und wieder Anmelden (lassen) des Moduls nicht umgangen werden.
Auch eine Abmeldung von Modulen aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen. Nicht belegte Module werden, ebenso wie Wiederholungsprüfungen, auf den Abschlussunterlagen nicht ausgegeben.