Entscheide des Prüfungsausschusses
Folgende Prüfungsausschussentscheide wurden bezüglich Ihres Studienganges getroffen:
- Das Anmelden und Absolvieren eines zweiten fakultativen Projektes (10 LP, mit Note) ist nicht möglich
- Zusätzlich zum Introductionmodul (15 LP) und dem Forschungsprojekt (15 LP) können maximal 15 LP undifferenziert benotet in Ihren Studiengang eingebracht oder angerechnet werden, welche nicht vom Institut der Biologie der FU angeboten werden.
- Eine Anrechnung von externen (also nicht vom Institut der Biologie der FU angebotene) Lehrveranstaltungen ist nur bis maximal 15 LP möglich. (ausgenommen sind Erasmus, Direktaustausch, Auslandsprogramme)
- Es dürfen nur maximal 25 LP zusätzlich zu den von Ihnen zu erbringenden 120 LP für Ihren Masterabschluss erworben werden, aus welchen dann die besten Noten in den Abschluss einfließen können.
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ACHTUNG: Werden mehr als 25 LP zusätzlich zu den 120 LP erworben, werden die Module nach Chronologie (also meist nicht die besten Noten) in den Abschluss eingebracht.
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ACHTUNG: Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Um diese Dauer zum Schutz der Studierenden zu gewährleisten, werden Masterarbeiten frühstens vier Wochen vor dem Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilten spätesten Abgabedatum im Prüfungsbüro angenommen, eine vorherige Abgabe, Annahme oder Aufbewahrung durch das Prüfungsbüro ist NICHT möglich. (Entscheid vom 06.02.2019)
- Anträge und Abschlussarbeiten sind in elektronischer Form als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsbüro zu stellen/einzureichen. Papiervarianten müssen nicht mehr eingereicht werden. (Entscheid vom 04.08.2021)
- BUA Module (Berlin University Alliance) mit biologischem Bezug können im Erweiterungsbereich für „Allgemeine Biologie“ angerechnet werden (Entscheid vom 25.09.2024)