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Abschlussarbeit für den Masterstudiengang Biologie

In  § 5 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Biologie finden Sie Informationen und Vorgaben zur Masterarbeit und der Präsentation. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Masterarbeit


Vorgehensweise bei externen Masterarbeiten

Die Masterarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchführt werden.

Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, reichen Sie diesen im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag in der nächsten Prüfungsausschusssitzung geprüft und danach erhalten Sie vom Prüfungsbüro eine Antwort per E-Mail.

Wurde die externe Durchführung genehmigt, melden Sie sich bitte nach dem nun folgenden Ablauf zur Masterarbeit an.



Ablauf der Anmeldung zur Masterarbeit (extern und intern)

Die Masterarbeit ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Masterarbeit beim Prüfungsbüro vom Studierenden anzumelden und der Beginn ist vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.

Zur Anmeldung benutzen Sie bitte folgendes Formular und reichen die Immatrikulationsbescheinigungen aus den vorangegangenen zwei Semestern (aus Ihrem Zedat-Portal) ein:

Ist Ihrem Antrag vom Prüfungsausschuss stattgegeben worden, werden Sie vom Prüfungsbüro postalisch über das Abgabedatum und alle weiteren Abgabeformalien informiert.

Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer/Prüfer nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren (Prof.) oder Privatdozenten (PD).

Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Masterarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann.



Abgabe der Masterarbeit

Die Masterarbeit hat per E-Mail an pruefungsbuero@biologie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 24 Uhr), eingereicht zu werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. (Prüfungsausschussentscheid vom 04.08.2021)  Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit beizulegen. Die Abgabe führt nicht automatisch zu einer Exmatrikulation!

ACHTUNG:

Sollten Sie Ihre Masterarbeit semesterübergreifend bearbeiten und die Abgabe fällt in das nächste Semester, so ist eine Rückmeldung NICHT ZWINGEND notwendig. Sollten Sie im nächsten Semester für die Masterarbeit noch Zeit in anderen Räumlichkeiten (z.B. einem Labor) verbringen oder weitere Module anmelden und absolvieren wollen, so melden Sie sich bitte zurück, da hier der Studierendenstatus wichtig ist. Sollte dies nicht gegeben sein, so können Sie auch exmatrikuliert Ihre Masterarbeit einreichen. Diese Entscheidung über eine Rückmeldung oder der Exmatrikulation obliegt Ihnen.