Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 6 Monate.
Nach Zulassung der Arbeit durch den Prüfungsausschuss, teilen wir Ihnen schriftlich das exakte Datum für den spätestmöglichen fristgemäßen Abgabetermin der Masterarbeit mit.
Sollten Sie während der Bearbeitungsdauer erkranken, reichen Sie bitte innerhalb von drei Tagen das ärztliches Attest (im Original!) im Prüfungsbüro ein. Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss verlängert sich die Bearbeitungszeit dann entsprechend der Krankheitsdauer. Dies ist jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum begrenzt möglich, überschreiten Sie diesen Zeitraum kann der Prüfungsausschuss entscheiden, dass die Arbeit erneut erbracht werden muss.