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Abschlussarbeit für den Bachelorstudiengang Biologie

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit des Mono-Bachelors der 2012er SPO beträgt 12 Wochen.

Innerhalb dieser 12 Wochen ist die Arbeit durchzuführen (d.h. die Versuche zu planen, durchzuführen und auszuwerten) und schriftlich als „Bachelorarbeit“ niederzuschreiben. Das Thema muss so ausgelegt sein, dass es innerhalb dieser 12 Wochen vollständig durchgeführt werden kann, nicht länger und auch nicht erheblich kürzer.

Die Bachelorarbeit braucht nur noch als PDF an das Prüfungsbüro gesendet zu werden; eine Abgabe in gebundener Form ist nicht nötig. Das Prüfungsbüro leitet die Bachelorarbeit nach Prüfung an die Gutachter weiter.

Voraussetzungen:

Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Es sind dazu folgende Unterlagen nötig, die Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros finden und die ALLE (Nr. 1-3) in Ihrem Prüfungsbüro zur Anmeldung vollständig, deutlich lesbar und von Ihnen sowie Ihren Betreuern unterschrieben eingereicht werden müssen (fehlt eine Bescheinigung, kann die Anmeldung nicht vorgenommen werden):

1. Das Formular "Gesuch auf Anmeldung der Bachelorarbeit"

2. Das Formular "Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit"

3. Immatrikulationsbescheinigung des laufenden und vorhergehenden Semesters (Bitte aus CM ausdrucken, der Studentenausweis reicht dafür NICHT)

(4. Bei externen Arbeiten zusätzlich auch noch das Formular "Antrag auf externe Durchführung der Bachelorarbeit")

  

Bitte lesen Sie sich diese Formulare genau und frühzeitig durch, da dort die exakten Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit aufgelistet sind. Lesen Sie sich bitte auch frühzeitig das Formular „Antrag auf Studienabschluss“ durch, um zu wissen, was zum Abschluss des Bachelorstudiums insgesamt alles erbracht worden sein muss.

 Weiterlesen: Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Bachelorarbeit

Informationen und Vorgaben zur Bachelorarbeit finden Sie in §6 Prüfungsordnung für den ausgelaufenen Mono-Bachelorstudiengang Biologie der 2006er Ordnung bzw. in § 8 der PO für den Mono-Bachelorstudiengang der 2012er Ordnung.

Wir haben Ihnen eine kurze Gegenüberstellung der Vorgaben bei Projekt- und Bachelorarbeiten aus den Studien- und Prüfungsordnung von 2006 und 2012 zusammengestellt. (zur Übersicht)