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Antrag auf Studienabschluss und Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass es sich beim „Antrag auf Studienabschluss“ und beim „Exmatrikulationsantrag (Homepage der Studierendenverwaltung)" um unterschiedliche Anträge handelt, die auch bei unterschiedlichen FU-Stellen eingereicht und bearbeitet werden.

  1. 1.        Antrag auf Studienabschluss

Dieses Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros und dort reichen Sie ihn auch zur Bearbeitung ein.

Mit diesem Formular zeigen Sie dem Prüfungsbüro an, dass Sie sämtliche Prüfungsleistungen, die für den Bachelorabschluss nötig sind, absolviert haben und nun ein Zeugnis wünschen. Den Antrag können Sie einreichen, wenn SIE sämtliche Leistungen erbracht haben. (D. h. wenn z. B. die Bachelorarbeit die letzte noch offene Prüfungsleistung ist, reichen Sie bei Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsbüro diesen Antrag mit ein, auch wenn zu dem Zeitpunkt das Ergebnis (=die Gutachten) natürlich noch nicht vorliegen.)

 

  1. 2.        Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt durch die Studierendenverwaltung, daher finden Sie die dazu notwendigen Formulare auf der Homepage der Studierendenverwaltung und dorthin schicken Sie auch Ihren Exmatrikulationsantrag. Sie können sich dort selber aktiv, d. h. durch Einreichen eines Exmatrikulationsantrags, exmatrikulieren. Im Rahmen der Exmatrikulation erhalten Sie eine entsprechende Exmatrikulationsbestätigung, mit der Sie (z.B. für BAföG, Kindergeld und Rente etc.) Ihre Studienzeiten nachweisen können. Sie brauchen NICHT bis zur Aushändigung des Zeugnisses zu warten, um sich zu exmatrikulieren; wenn SIE sämtliche Leistungen erbracht haben, können Sie sich exmatrikulieren. Sollten Sie ggf. nach dem Bachelor den Masterstudiengang an der Freien Universität anschließen wollen, klären Sie bitte mit der Studierendenverwaltung, ob statt einer „Exmatrikulation“ ggf. eine „Umschreibung“ erfolgt. Bitte wenden Sie sich für die Exmatrikulation betreffende Fragen an die Studierendenverwaltung bzw. schauen Sie auf deren Homepage.