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Form

Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und soll beim

  • Kombi-Bachelorstudiengang der 2015er und 2020er StPO im Textteil zwischen 6.000 – 8.000 Wörter enthalten und 35 Seiten nicht überschreiten.

 

Bitte beachten Sie

  • In der Arbeit werden üblicherweise beide Betreuer/Gutachter namentlich genannt.
  • In die Arbeit eingebunden ist die sogenannte „Selbständigkeitserklärung“, mit der Sie erklären, dass Sie „die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und diese als solche kenntlich gemacht haben“.
  • Die Arbeit ist von Ihnen zu unterschreiben.

Alle weiteren Fragen zum Layout etc. besprechen Sie bitte mit Ihren Betreuern.