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Forschungsmodule im Masterstudiengang Biochemie

Ein Forschungsmodul ist, egal ob es intern oder extern absolviert werden soll, von den Studierenden vier Wochen vorher anzumelden.

Bevor ein Forschungsprojekt begonnen werden kann, ist die Genehmigung über den Prüfungsausschuss einzuholen.

Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag im Prüfungsbüro ein. Sollte das Forschungsprojekt abgelehnt werden oder andere Fragen auftauchen, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung. Andernfalls werden wir Ihnen das Forschungsmodul im Campus Management anmelden (affine Forschungsmodule unbenotet können erst nach der Absolvierung als Anerkennung im Campus Management eingetragen werden).

Wichtig: Bei der Anmeldung der Forschungsprojekte werden als Betreuer/innen / Prüfer/innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren/Professorinnen (Prof.) oder Privatdozenten/Privatdozentinnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Forschungsprojekte, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Forschungsprojekte durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der letzten Seite der Anmeldung. Gleiches gilt auch für die Masterarbeit.

Bitte beachten Sie bei den Forschungsprojekten die Richtlinien zur aktiven Teilnahme und evtl. Prüfung. Der Bericht muss von der Betreuung unterzeichnet werden und vor dem Leistungsnachweis per E-Mail als PDF Datei an das Prüfungsbüro geschickt werden, sonst kann der Leistungsnachweis nicht entgegengenommen werden. Der Leistungsnachweis und das Prüfungsprotokoll sind von den PrüferInnen und nicht von den Studierenden einzureichen!

Achtung! Im Sommersemster 2016 wurde eine Änderungsordnung erlassen. Der Umfang der Forschungsmodule ändert sich bei den unbenoteten Forschungsprojekten von 3 auf 4 Wochen (5 LP) und von 6 auf 8 Wochen (10 LP). Die Forschungsmodule im Umfang von 15 LP ändern sich von 9 auf 12 Wochen.