Alle ab dem Wintersemester 2025/26 immatrikulierten Studierenden müssen verpflichtend 12 Termine über die ersten drei Semester wahrnehmen. Durchschnittlich sind dies 4 Termine pro Semester.
Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 immatrikuliert worden sind, sollen pro Semester bis zu dem Semester in dem das Research Project erfolgt 4 Termine nachweisen.
Beispiel:
Student A ist im dritten Fachsemester (Erstimmatrikuliert im WS2024/25), er meldet sein Research Project im Wintersemester 25/26 an, er muss demzufolge 4 extra curriculare Termine per Laufzettel nachweisen.
Studentin B ist im vierten Fachsemester (Erstimmatrikuliert im WS 2024/25) und möchte im Sommersemester 25/26 ihr Research Project belegen, Sie muss demzufolge 8 Termine nachweisen.
Student C ist im fünften Fachsemester (Erstimmatrikuliert im WS 2023/24) und möchte im WS 25/26 sein Research Project t anmelden er muss 4 Termine nachweisen.
Studentin D ist im fünften Fachsemester (Erstimmatrikuliert im WS 2024/25) und möchte im WS 26/27 ihr Forschungsprojekt anmelden, sie muss 12 Termine nachweisen, da sie bis zur Anmeldung des Forschungsprojektes 3 Semester seit dem WS 25/26 studiert hat.