Ab dem Winterssemester 2025/26 gibt es für die Studierenden der beiden Masterstudiengänge die Regelung geben, im Rahmen des „Research Projects“ 12 extracurriculare Veranstaltungen zu besuchen. Diese Veranstaltungen können ab dem ersten Semester besucht werden. Der Abschluss des Research Projects erfordert den Nachweis über deren Besuch. Die zu besuchenden Termine sind dabei Teil der aktiven Teilnahme.
Hierfür verwendbare Termine werden im Vorlesungsverzeichnis unter der Rubrik „Weitere Veranstaltungen – Extracurriculare Veranstaltungen“ angekündigt.
Der Nachweis über den Besuch der 12 Termine über den Verlauf des Studiums erfolgt per Laufzettel (LINK). Formular muss noch erstellt werden
Hierfür muss jede*r Studierende den Laufzettel herunterladen. für jeden besuchten Termin die Daten des Termins angeben und sich die Teilnahme an dem Termin per Unterschrift bestätigen lassen. Personen, die an dem jeweiligen Termin unterschriftsberechtigt sind, werden im eVV angegeben.
Es wird empfohlen, sich digitale Varianten (Fotos, Scans) in regelmäßigen Abständen zwischen zu speichern, falls der Laufzettel verloren gehen sollte.
Sind alle 12 Termine auf dem Laufzettel als besucht eingetragen, wird der Laufzettel bei Anmeldung des „Research Projects“ oder im Verlauf der Belegung des „Research Projects“ an das Prüfungsbüro Biologie (pruefungsbuero@biologie.fu-berlin.de) gesendet. Das Prüfungsbüro Biologie wird, sobald sowohl der Leistungsnachweis und das Prüfungsprotokoll zum Research Project und der Laufzettel vorliegen, das Research Project in Campus Management als abgeschlossen eintragen.
Regelungen für Studierende, während ihres Masterstudiums ins Ausland gehen:
Alle ab dem Wintersemester 2025/26 Erstimmatrikulierten Studierenden müssen verpflichtend 12 Termine über die ersten drei Semester wahrnehmen. Durchschnittlich sind dies 4 Termine pro Semester bzw. 1 Termin alle 6 Wochen.
Bei Auslandsaufenthalten und innerhalb der Sperrfrist im Mutterschutz werden Studierenden anteilig anhand der nachgewiesenen Abwesenheiten Termine erlassen.
Beispiele:
Studierende A geht für ein Semester ins Ausland. Sie muss anteilig 4 Termine weniger absolvieren, also insgesamt 8 Termine.
Student B macht sein Research Project für drei Monate im Ausland. Er muss anteilig 2 Termine weniger nachweisen also 10 Termine.
Studierende C ist 14 Wochen im Mutterschutz. Sie muss folglich 3 Termine weniger besuchen und nur 9 Termine nachweisen, da bei nicht durch 6 Wochen teilbaren Auslandsaufenthalten zu Gunsten des Studierenden aufgerundet wird.