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Bachelorstudiengang Chemie

Langes Praktikum in jedem Semester

 

Umfang und Moduleinbettung des organisch-chemischen Grundpraktikums entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung.

Das Praktikum wird jedes Semester in der Vorlesungszeit angeboten. Die Praktikumsdauer beträgt etwa 10 Wochen. Das Praktikum wird so angeboten, dass es sich überschneidungsfrei in die nach dem empfohlenen Verlaufsplan für das dritte Semester vorgesehenen Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs Chemie eingliedert.

Die zugeteilten Versuche müssen während Öffnungszeiten des Praktikums abgearbeitet werden. Die Öffnungszeit des Praktikums ist etwas höher, als "normalerweise" nach der Modulbeschreibung für die Bearbeitung der Aufgaben notwendig ist. Die Praktikumszeit muss also in der Regel nicht vollumfänglich genutzt werden, bzw. im Fall eines experimentellen Misserfolgs besteht im Rahmen der regulären Praktikumszeit bereits die Möglichkeit, das Experiment zu wiederholen.

Die Begriffe "normalerweise" und "in der Regel" setzen ein durchschnittliches experimentelles Geschick voraus. Der tatsächliche Zeitbedarf hängt entscheidend davon ab, wie gut man sich die Zeit einteilt und entsprechend plant. Auch bei ansonsten gutem Zeitmanagement kann man aber auch mal "Pech" haben. Von einem Besuch zeitgleicher Veranstaltungen ist deshalb dringend abzuraten! Insbesondere, wenn diese die Praktikumszeit mittendrin unterbrechen ist eine sinnvolle Nutzung der Praktikumszeit nicht mehr möglich.

Zum Praktikum gehört die Spektroskopievorlesung. Sie wird regulär im gleichen Semester absolviert, wie das Praktikum. Ein Vorziehen der Spektroskopievorlesung ist möglich, ein Vorziehen des Praktikums hingegen nicht, weil im Praktikum spektroskopische Grundkenntnisse benötigt werden. Vorlesung und Praktikum werden so aufeinander abgestimmt, dass die Spekroskopievorlesung auch dann einen gewissen zeitlichen Vorlauf hat, wenn beide Veranstaltungen im gleichen Semester absolviert werden.

Kriterien für ein erfolgreich absolviertes Praktikumsmodul sind:

  • Die zugeteilten Versuche müssen gemäß den Regelungen der Praktikumsordnung erfolgreich bearbeitet worden sein.
  • Der Test zur Spektroskopie der begleitenden Vorlesung muss bestanden sein.
  • Der Test zur Arbeitssicherheit der begleitenden Vorlesung muss bestanden sein.
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