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Plagiarismus

Dass das Abkupfern von Protokollen nicht erlaubt ist, weiß jeder. Aber auch das Abkupfern von WEB-Inhalten ist unzulässig. Beide Handlungen dienen dazu, eine Eigenleistung vorzutäuschen, die es in Wirklichkeit gar nicht gegeben hat. Beides ist also Betrug - letzteres birgt darüber hinaus die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. Heerscharen von Anwaltspraxen leben von den eingetriebenen Abmahnungen.

Weil Plagiate nicht einfach aufzudecken sind, basiert Wissenschaft auf dem Vertrauen, dass ein wisschenschaftliches Ergebnis auch mit wissenschaftlich sauberen Methoden erbracht wurde. Das ist der Ehrencodex der Wissenschaft. Mit einem Plagiat verspielt man das Vertrauen - irreversibel. Das ist ein lebenslang anhaftendes Stigma. Ein Wissenschaftler, der abkupfert, kann seine wissenschaftliche Karriere an den Nagel hängen - Basta!

Auch Studierende können schon Vertrauen verspielen. Sie wollen irgendwo eine Abschlussarbeit machen oder sogar promovieren. Aber wer interessiert sich für jemanden, der bekanntermaßen mogelt? Unser Institut ist klein genug, dass sich solche Begebenheiten herumsprechen!

Plagiarismus kann vergleichsweise harmlos sein ("Dein erster Satz ist so ein schöner Einstieg. Den übernehme ich einfach.") oder aber auch erheblich ("Das ganze Protokoll", "Wiederholungstäter.) Entsprechend ist die Spannbreite unserer Sanktionen, die vielleicht nur die "5" für den einen Versuch sein können oder aber die zwangsweise Exmatrikulation, die dann auch ein gleiches Studium an anderen Universitäten ausschließt. Handelt es sich um ein Abschreiben von Studienleistungen der Kommilitonen, wirkt auch derjenige am Betrug mit, der das Abschreiben zulässt.

Die auszugsweise Übernahme fremder Inhalte in Protokollen, also z.B. das Zitieren ist nicht grundsätzlich verboten - nur darf das nur mit sorgfältiger Angabe der zitierten Quelle geschehen. Es muss genau ersichtlich sein, was eine Eigenleistung ist und was nicht. Die Übernahme fremder Inhalte muss sachlich gerechtfertigt sein. In einem naturwissenschaftlichen Ergebnisbericht ist die Übernahme ganzer Textpassagen aber sachlich so gut wie nie zu rechtfertigen. Es gilt:

  • Eine übernommene Textpassage ohne Quellenangabe ist ein Betrugsversuch.
  • Eine übernommene Textpassage mit Quellenangabe ist eine mangelhafte Eigenleistung.

Das gleiche gilt für Reaktionsschemata. Lernziel des Praktikums ist, mit der Bedienung eines Formelzeichenprogramms so fit zu werden, dass es fast so schnell wie eine Handzeichnung geht. Wenn Sie das nicht können und es deshalb nur vorgaukeln, ist das ebenfalls Betrug.

Was freilich übernommen werden kann, sind Daten. Sie vergleichen z.B. den selbst gemessenen Schmelzpunkt oder die Spektren Ihrer Substanz mit Literaturdaten. Das ist nicht etwa nur tolerabel, sondern das ist sinnvoll und entspricht einem wissenschaftlich korrekten Vorgehen.

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