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Prüfungsbüro Bachelor Chemie (Mono)

Ihre Ansprechpartnerin: Juliane Koppe


Sprechstunde: dienstags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Aktuelle Angaben zu Sprechstundenausfällen finden Sie hier.


Hinweise zu Ihren Anfragen:

  • Bitte prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob Ihre Fragen weiter unten auf dieser Seite bereits beantwortet werden. Falls das nicht der Fall ist, senden Sie uns gerne Ihr Anliegen zu. Wir versuchen Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.

  • Bitte kalkulieren Sie dennoch ein, dass es aufgrund des hohen Mailaufkommens und der nur monatlich stattfindenden Sitzungen der Prüfungsausschüsse zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Dringende Anliegen werden von uns stets mit hoher Priorität behandelt, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Anträge, die die angegebene Bearbeitungsfrist unterschreiten (z.B. Beginn der Abschlussarbeit / des Forschungsprojektes innerhalb der nächsten Tage), nicht für eine bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung in Frage kommen. Bitte sehen Sie davon ab, Anfragen doppelt zu senden.

  • Wichtig: Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen von Ihrem offiziellen FU-Account, da wir sie sonst nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente ausschließlich im PDF-Format und nehmen Sie folgende Informationen in Ihrer Mail auf, damit wir Ihre Anfrage ohne Verzögerung bearbeiten können: Name, Vorname, Studiengang, Matrikelnummer.

Informationen zum Bachelor Chemie (Mono)

Hinweise des Prüfungsbüros

 

Wenn Sie sie für ein höheres Fachsemester bewerben wollen oder beworben haben, verfahren Sie bitte weiter gemäß der Anleitung.

Bitte verwenden Sie das für den Bachelor-Studiengang Chemie vorgesehene Formular, fügen Sie eine Modulbeschreibung sowie einen gestempelten und unterschriebenen Nachweis bei. Anschließend senden Sie alle Unterlagen an das Prüfungsbüro.

Formular für Anrechnungen (StOPO 2013)

Studiengangsordnungen 2013 Die Beschlüsse sind für diesen Studiengang gesondert zusammengestellt.

Ab Wintersemester 13/14 gibt es für den Mono-Bachelor Chemie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (StOPO 2013). Auf Antrag kann ein Wechsel von der alten Studien- und Prüfungsordnung (StOPO 2002/2006) in die neue Ordnung erfolgen.

Vorab sollten Sie sich jedoch von uns beraten lassen, ob in Ihrem Fall ein Wechsel sinnvoll ist bzw. welche Vor-und/oder Nachteile ein Wechsel in Ihrem konkreten Fall hätte.

Eine Äquivalenzliste der Module der alten wie neuen Studien- und Prüfungsordnung finden Sie in den Beschlüssen des Prüfungsausschusses Chemie.

Bei einem Wechsel reichen Sie bitte im Prüfungsbüro den Antrag auf Studiengangversionswechsel ein.

Hinweise des Prüfungsbüros

 

Bitte halten Sie sich an die Modulzusammenstellung.

Informationen zur allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV):

Allgemeine Informationen

Praktikumsbeauftragte

Ordnungen zur Allgemeinen Berufsvorbereitung (gilt nur für Studiengangsordnungen 2013)

Career Service der FU Berlin

Informationen und Vorgaben zur Bachelorarbeit finden Sie in § 7 der Prüfungsordnung (2013). Die Benutzung des FU-Logos und/oder Siegelzeichens ist nicht gestattet.

Die Bachelorarbeit ist spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Prüfungsbüro vom Studierenden anzumelden und der Beginn ist vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Die digitale Übersendung des Antragsformulars ist erwünscht:

Ist Ihrem Antrag vom Prüfungsausschuss stattgegeben worden, werden Sie vom Prüfungsbüro über das Abgabedatum und alle weiteren Abgabeformalien informiert.

Wichtig: Bei der Anmeldung der Bachelorarbeit werden als Betreuer*innen / Prüfer*innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professor*innen (Prof.) oder Privatdozent*innen (PD). Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.

 

Vertrauliche Abschlussarbeiten

Ihre Abschlussarbeit wird von der FU Berlin nicht veröffentlicht.

Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit extern anfertigen und diese vertrauliche Informationen, bzw. noch nicht veröffentlichte Forschungsergebnisse beinhalten, so benutzen Sie für Ihre Abschlussarbeit bitte einen Sperrvermerk als Deckblatt.


Verlängerungen

Sollten Sie während Ihrer Bearbeitungszeit erkranken, schicken Sie einen Scan Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das Prüfungsbüro. Ihre Bearbeitungszeit wird um die Zeit der Krankschreibung verlängert.

Sollten Sie aufgrund von Umständen, die Sie nicht beeinflussen können (z.B. Reparatur eines Gerätes), an der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit gehindert worden sein, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dazu schicken Sie einen formlosen Antrag mit einer kurzen Begründung, einem konkreten Verlängerungszeitraum (z.B. "um zwei Wochen"), Ihrer und der zustimmenden Unterschrift Ihres / Ihrer Erstbetreuers / Erstbetreuerin.

Sollten Sie über einen längeren Zeitraum (i.d.R. länger als 50 % der Bearbeitungszeit) erkrankt oder anderweitig an der Bearbeitung gehindert sein, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen.

Abgabe der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@chemie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 24 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzubinden. Die Abgabe führt nicht automatisch zu einer Exmatrikulation!

Sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben, dies kann z.B. die Abgabe / der Termin der Verteidigung der Bachelorarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc., füllen Sie bitte den Antrag auf Studienabschluss und Zeugniserstellung aus und senden ihn per E-Mail an das Prüfungsbüro.

 Antrag auf Studienabschluss und Zeugniserstellung

Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.

Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an das Studierenden-Service-Center der FU Berlin.

Sollten Sie einen vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen angeben (z.B. trans*, inter* und nichtbinäre* (TIN*) Studierende) wollen, reichen Sie bitte den „Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin“ ein.

Die Ausgabe von englischsprachigen Dokumenten ist momentan nicht vorgesehen. Sollten Sie eine Übersetzung benötigen, können Sie diese selbst anfertigen (Leistungsübersichten), bzw. anfertigen lassen (Zeugnis, Urkunde). Bei selbst angefertigten Übersetzungen kann das Prüfungsbüro anschließend die Richtigkeit der Noten bestätigen (pdf per E-Mail an das Prüfungsbüro). Bitte beachten Sie zusätzlich Folgendes:

  • die Verwendung des Logos und/oder Siegelzeichens der FU ist untersagt
  • Verwenden Sie die Überschrift "Translation"

Sollten Sie zum Ende des Bachelors bereits Module aus dem Masterstudiengang Chemie vorstudieren wollen, können Sie dies im Umfang von max. 30 LP tun. Dazu schicken Sie innerhalb des Buchungszeitraumes eine E-Mail von Ihrer zedat-Adresse aus mit folgenden Angaben an pruefungsbuero@chemie.fu-berlin.de

  • vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Liste der Module mit vollständiger Bezeichnung und Kürzel (siehe Vorlesungsverzeichnis)

Sie bekommen über die Anmeldung keine separate Bestätigung. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Noten- und Punktekonto, ob die Buchung vorgenommen wurde.

Für alle Module, die in der Studienordnung der Chemie geregelt sind, besteht für Sie ein Notenverbesserungsrecht. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am erstmöglichen Prüfungstermin, sowie dem darauf folgenden Wiederholungstermin zur Verbesserung der Note. Gewertet wird jeweils die bessere Note. "Erstmöglich" bezieht sich hier auf den Prüfungstermin, der in dem Semester stattfindet, in dem das Modul angemeldet wurde.

Diese Regelung kann durch Einreichen eines Attestes, bzw. durch Ab- und wieder Anmelden (lassen) des Moduls nicht umgangen werden.

Auch eine Abmeldung von Modulen aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen. Nicht belegte Module werden, ebenso wie Wiederholungsprüfungen, auf den Abschlussunterlagen nicht ausgegeben.