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Bewerbung und Zulassung für ein höheres Fachsemester

Zulassungsstelle

Studierendenverwaltung

Verbindlich sind die Informationen der zentralen Bewerbungs- und Zulassungsstelle. Bitte beachten Sie diese Informationen.

Weitere Erläuterungen zum Einstieg in höhere Fachsemester der Chemie:

Studienortwechsel aus einem anderen Chemie-Bachelorstudiengang: Wenn Sie im gleichen Studiengang bleiben und nur die Universität wechseln wollen, werden Sie von Amts wegen in das nächsthöhere Fachsemester immatrikuliert. Ihre bisherigen Studienleistungen müssen Sie dazu vom Prüfungsausschuss auf ihre Anrechnungsfähigkeit überprüfen lassen.

Bitte beachten Sie: Auch dann, wenn Sie Ihrer Fachsemesterzahl angemessene Studienleistungen vorweisen können, müssen Sie bedenken, dass selbst innerhalb Deutschlands Chemie nicht überall gleich studiert wird. Das kann folgende Konsequenzen haben:

  • Die eine oder andere Veranstaltung kann nicht in unseren Studiengang eingebracht werden.
  • Weil es nach dem Berliner Hochschulgesetz erforderlich ist, dass ein Teil der Studienleistungen unbenotet bleibt, werden einige Ihrer Noten nicht übernommen. Dadurch kann sich Ihr bisheriger Notendurchschnitt ändern. Entnehmen Sie Einzelheiten der Prüfungsordnung bzw. den Modulbeschreibungen.
  • Weil nicht alles überall in gleicher Reihenfolge studiert wird, ist es ist schwerer, sich einen ausgefüllten Studienplan zusammenzustellen. Sie werden Dinge aus niedrigeren Fachsemestern nachzuholen haben und dafür anderes schon absolviert haben, was an Ihrer bisherigen Hochschule erst in einem späteren Semester vorgesehen war. Es kann sein, dass Sie mit Lücken oder Überschneidungen zu kämpfen haben, die sich schlimmstenfalls studienzeitverlängernd auswirken können.
  • Auch bei nach Aktenlage (=Modulbeschreibungen) inhaltsgleichen Veranstaltungen kann es sein, das die konkreten Inhalte sich etwas unterscheiden, so dass Sie entweder plötzlich Dinge nacharbeiten müssen oder sich im Gegenteil langweilen, weil etwas schon früher gelernt haben.

Wenn Sie also einen Universitätswechsel planen, so wird der immer aufwändiger, je länger Sie warten. Überlegen Sie, ob es nicht besser ist, erst nach dem Bachelorabschluss zu uns in den Masterstudiengang zu wechseln!

Studienfachwechsel aus einem anderen Studiengang (sog. "Quereinstieg")
Einerlei, ob Sie dabei an derselben Uni nur das Fach oder dabei auch gleich die Universität wechseln: Sie werden nicht von Amts wegen in das nächst höhere Fachsemester eingestuft, sondern der Prüfungsausschuss sieht sich Ihre bisherigen Studienleistungen an und entscheidet, welche davon für unseren Studiengang verwertbar sind. Von der Menge der angerechneten Studienleistungen hängt es ab, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.

Bewerber*innen, die schon eine Berufsausbildung haben
Als ausgebildete(r) Chemisch-Technische(r) Assistent(in) oder Laborant(in) haben Sie in der Regel anrechenbare praktische Leistungen erbracht! Oft haben Sie dort das Experimentieren sogar mehr "von der Pike auf" und intensiver erlernt, denn schließlich ist es die Perspektive dieser Berufe, ein Leben lang an der Bench zu stehen und zu experimentieren. Zögern Sie nicht, dem Prüfungsausschuss Ihre Unterlagen vorzulegen. Im Erfolgsfall könne Sie sich gleich für ein höheres Fachsemester bewerben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Hochschulzugangsberechtigung auch ohne Abitur durch eine Berufsausbildung erwerben.

 


 

Studienfachwechselnde und Bewerber*innen mit Berufsausbildung sollten unbedingt vor der Bewerbung die Anrechnungsfähigkeit Ihrer Leistungen klären lassen. Dafür ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Nur so können Sie sich für das richtige Fachsemester bewerben. Für Hochschulortwechselnde, die nicht das Fach, sondern nur die Hochschule wechseln, ist das ebenfalls empfehlenswert.

  • Suchen Sie rechtzeitig den Prüfungsausschuss zur Beratung auf. Die Sichtung Ihrer Unterlagen braucht Zeit. Wenn Sie vorher schon bei uns waren, kennen wir Ihren Fall und wenn Sie uns atemlos mit Ihrem Zulassungsbescheid aufsuchen, der Ihnen eine ultrakurze Frist einräumt, um ausreichende Studienleistungen für das beantragte Fachsemester nachzuweisen, haben wir alles schon für Sie vorbereitet.
  • Geizen Sie bei dem Beratungsgespräch nicht mit Ihren Unterlagen. Je besser Sie Ihre bisherige Biographie dokumentieren können, um so leichter fällt es dem Prüfungsausschuss, Ihnen Studienleistungen anzurechnen! Ein nur auf einer ECTS-Bescheinigung vermerktes Praktikum gilt wenig. Gibt es dazu wenigstens eine Modulbeschreibung, ist das schon etwas besser. Können Sie eine Liste der von Ihnen durchgeführten Versuche vorzeigen, ist das gut und wenn Sie - wenigstens auszugsweise - auch ein paar Protokolle dabei haben, ist das wirklich super!
  • Exmatrikulieren Sie sich niemals aus einem bisherigen Studiengang, bevor Sie nicht definitiv hier zugelassen werden können. Behalten Sie Ihre bisherige Wohnung bis zur Zulassung, wenn Sie aus einer anderen Stadt zu uns kommen. Gezahlte Rückmeldegebühren für ein Semester, das Sie dann nicht mehr in Anspruch nehmen, werden bis auf eine kleine Verwaltungsgebühr in der Regel erstattet.

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Schlagwörter

  • Bachelor Chemie
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  • Chemie Bachelor
  • Hochschulwechsel