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Prüfungsbüro Bachelor Chemie auf Lehramt (Kombi)

Ihre Ansprechpartnerin: Juliane Koppe


Sprechstunde: dienstags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Aktuelle Angaben zu Sprechstundenausfällen finden Sie hier.


Hinweise zu Ihren Anfragen:

  • Bitte prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob Ihre Fragen weiter unten auf dieser Seite bereits beantwortet werden. Falls das nicht der Fall ist, senden Sie uns gerne Ihr Anliegen zu. Wir versuchen Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.

  • Bitte kalkulieren Sie dennoch ein, dass es aufgrund des hohen Mailaufkommens und der nur monatlich stattfindenden Sitzungen der Prüfungsausschüsse zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Dringende Anliegen werden von uns stets mit hoher Priorität behandelt, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Anträge, die die angegebene Bearbeitungsfrist unterschreiten (z.B. Beginn der Abschlussarbeit / des Forschungsprojektes innerhalb der nächsten Tage), nicht für eine bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung in Frage kommen. Bitte sehen Sie davon ab, Anfragen doppelt zu senden.

  • Wichtig: Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen von Ihrem offiziellen FU-Account, da wir sie sonst nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente ausschließlich im PDF-Format und nehmen Sie folgende Informationen in Ihrer Mail auf, damit wir Ihre Anfrage ohne Verzögerung bearbeiten können: Name, Vorname, Studiengang, Matrikelnummer.

Informationen zum Bachelor Chemie auf Lehramt (Kombi)

Sie haben Interesse Ihr Studium in einem höheren Fachsemester im Studiengang Kombi-Bachlor Chemie für das Lehramt an der Freien Universität Berlin weiterzuführen oder möchten Ihren Studiengang wechseln und haben bereits Leistungen vorzuweisen? Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Einstufung für den Kombi-Bachlor Chemie für das Lehramt erhalten können.

Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt bei der Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin. Sie erhalten gegebenenfalls nach dem Zulassungsverfahren eine Zulassung unter Vorbehalt. In diesem Schreiben werden Sie unter anderem aufgefordert eine Einstufung aus dem Bereich Chemie vorzulegen.

Diese Einstufung in ein höheres Fachsemester erhalten Sie über uns. Dabei verfahren Sie bitte weiter gemäß der Anleitung.

Drucken Sie sich vorher bitte das Formular für Anrechnungen aus.

Nach Entscheidung des Prüfungsausschusses Chemie erhalten Sie postalisch das Schreiben auf Einstufung in ein höheres Fachsemester.

 

Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für den Bachelorstudiengang Chemie für das Lehramt (90 LP/60 LP), fügen Sie eine Modulbeschreibung und einen gestempelten und unterschriebenen Nachweis bei. Anschließend senden Sie die Unterlagen an das Prüfungsbüro.

Formular für Anrechnungen (StOPO 2015)

Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses Chemie für Studierende der Studien-und Prüfungsordnung 2013 finden Sie hier.

Seit dem Wintersemester 14/15 gibt es für die Kombi-Bachelor Chemie (90LP und 60 LP) eine neue Studien- und Prüfungsordnung (StOPO 2015).

Zum WiSe 19/20 wurden alle noch in der 2004er- und 2013er-Ordnung verbliebenen Studierenden auf die aktuelle Ordnung umgeschrieben, da ein Abschluss nach den alten Ordnungen nicht mehr möglich ist. Bereits absolvierte Leistungen wurden entsprechend angerechnet und umgetragen.

 Bei Fragen zum Wechsel bzw. zur Äquivalenz der Module wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

Im Bachelorstudiengang Chemie für das Lehramt studieren Sie neben Ihren beiden Studienbereichen dem Kernfach mit 90 LP und dem Modulangebot mit 60 LP die Lehramtsbezogene Berufswissenschaft mit 30 LP.

Informationen zu dem Bereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) erhalten Sie bei der Dahlem School of Education (DSE) der FU Berlin :

Zentrum für Lehrerbildung

Fragen in diesem Bereich richten Sie bitte an das LBW-Prüfungsbüro.

Kernfach Chemie (90 LP)

Studierende müssen sich bitte selbstständig (über die jeweiligen Homepages oder über althergebrachte "Laufarbeit") eine Arbeitsgruppe und ein Thema für die Bachelorarbeit kümmern. Sobald Sie eine Möglichkeit gefunden haben diese zu absolvieren, suchen Sie sich bitte zwei prüfungsberechtigte Personen (i.d.R. Professoren und Privatdozenten) als Erst- und Zweitprüfer. Das Thema der Bachelorarbeit muss einer Facharbeit im Bereich der Chemie entsprechen.

Informationen und Vorgaben zur Bachelorarbeit finden Sie in §9 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit dem Kernfach Chemie (90LP).

Bitte füllen Sie die beiden Formulare für eine vollständige Anmeldung der Bachelorarbeit aus und reichen uns diese zusammen mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bachelorarbeit im Prüfungsbüro ein. Bitte achten Sie darauf, den Antrag vollständig auszufüllen und von beiden Prüfern, sowie Ihnen unterzeichnen zu lassen.

ACHTUNG: Die Verwendung des FU-Logos auf dem Deckblatt oder der Arbeit ist nicht zulässig!


Vertrauliche Abschlussarbeiten

Ihre Abschlussarbeit wird von der FU Berlin nicht veröffentlicht.

Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit extern anfertigen und diese vertrauliche Informationen, bzw. noch nicht veröffentlichte Forschungsergebnisse beinhalten, so benutzen Sie für Ihre Abschlussarbeit bitte einen Sperrvermerk als Deckblatt.


Verlängerungen

Sollten Sie während Ihrer Bearbeitungszeit erkranken, schicken Sie einen Scan Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das Prüfungsbüro. Ihre Bearbeitungszeit wird um die Zeit der Krankschreibung verlängert.

Sollten Sie aufgrund von Umständen, die Sie nicht beeinflussen können (z.B. Reparatur eines Gerätes), an der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit gehindert worden sein, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dazu schicken Sie einen formlosen Antrag mit einer kurzen Begründung, einem konkreten Verlängerungszeitraum (z.B. "um zwei Wochen"), Ihrer und der zustimmenden Unterschrift Ihres / Ihrer Erstbetreuers / Erstbetreuerin.

Sollten Sie über einen längeren Zeitraum (i.d.R. länger als 50 % der Bearbeitungszeit) erkrankt oder anderweitig an der Bearbeitung gehindert sein, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen.


Modulangebot Chemie (60 LP)

Studierende mit dem Modulangebot Chemie (60 LP) wenden sich an das zuständige Prüfungsbüro im Kernfach, da in diesem Bereich die Bachelorarbeit absolviert werden muss.


Studierende mit dem Kernfach Chemie (90 LP) erhalten das Zeugnis vom Prüfungsbüro Chemie. Studierende mit dem Modulangebot Chemie (60 LP) wenden sich an das zuständige Prüfungsbüro im Kernfach.

Sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben, dies kann z.B. die Abgabe / der Termin der Verteidigung der Bachelorarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc., füllen Sie bitte den Antrag auf Studienabschluss und Zeugniserstellung aus und senden ihn per E-Mail an das Prüfungsbüro.

 Antrag auf Studienabschluss und Zeugniserstellung

Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.

Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an das Studierenden-Service-Center der FU Berlin.

Sollten Sie einen vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen angeben (z.B. trans*, inter* und nichtbinäre* (TIN*) Studierende) wollen, reichen Sie bitte den „Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin“ ein.

Die Ausgabe von englischsprachigen Dokumenten ist momentan nicht vorgesehen. Sollten Sie eine Übersetzung benötigen, können Sie diese selbst anfertigen (Leistungsübersichten), bzw. anfertigen lassen (Zeugnis, Urkunde). Bei selbst angefertigten Übersetzungen kann das Prüfungsbüro anschließend die Richtigkeit der Noten bestätigen (pdf per E-Mail an das Prüfungsbüro). Bitte beachten Sie zusätzlich Folgendes:

  • die Verwendung des Logos und/oder Siegelzeichens der FU ist untersagt
  • Verwenden Sie die Überschrift "Translation"

Für alle Module, die in der Studienordnung der Chemie geregelt sind, besteht für Sie ein Notenverbesserungsrecht. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am erstmöglichen Prüfungstermin, sowie dem darauf folgenden Wiederholungstermin zur Verbesserung der Note. Gewertet wird jeweils die bessere Note. "Erstmöglich" bezieht sich hier auf den Prüfungstermin, der in dem Semester stattfindet, in dem das Modul angemeldet wurde.

Diese Regelung kann durch Einreichen eines Attestes, bzw. durch Ab- und wieder Anmelden (lassen) des Moduls nicht umgangen werden.

Auch eine Abmeldung von Modulen aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen. Nicht belegte Module werden, ebenso wie Wiederholungsprüfungen, auf den Abschlussunterlagen nicht ausgegeben.

Der Übergang vom Bachelor in den Lehramtsmaster erfolgt immer nur zum 01.10. ins Wintersemester.

• Sobald Sie in der Regel im 6. Fachsemester (FS) oder bereits im höheren FS studieren, sollten Sie im jeweiligen Sommersemester mindestens 120 – 150 Leistungspunkte (LP) erreicht und die Bachelorarbeit angemeldet haben, um zum Wintersemester in den Lehramtsmaster zu wechseln. 120 bis 150 LP entsprechen dem Leistungsstand für eine 2/3 Bescheinigung, die Sie für die Bewerbung zum Lehramtsmaster einreichen müssen.

• Die Bewerbung zum Master erfolgt online bei der Bewerbung und Zulassung im Bewerbungszeitraum (bisher vom 01. Juli bis 15. August jeden Jahres). Bitte die aktuellen Fristen auf den Webseiten der Bewerbung und Zulassung nachlesen!

• Beim Übergang vom Bachelor in den Master sollten Sie den Bachelor mit Kernfach, Modulangebot und LBW bis Ende des SoSe (30.09.) beenden wollen. Das bedeutet Sie sollten die letzte Prüfungsleistung im Sommersemester erbringen. Bitte beachten Sie das die Bewertung und die Eintragung von Prüfungsleistungen und die Zeungiserstellung bis ins Wintersemester andauern können.

• Legen Sie bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres bzw. zur Einschreibefrist im Immatrikulationsbüro kein Bachelorzeugnis vor, werden Sie durch das Immatrikulationsbüro eine vorläufige Zulassung im Lehramtsmaster erhalten.

• Ihr Bachelorzeugnis muss dann im Laufe des ersten Mastersemesters bis spätestens zur Rückmeldefrist bei der Studierendenverwaltung eingereicht werden, sonst werden Sie wieder in den Bachelorstudiengang zurückgestuft.