Springe direkt zu Inhalt

Prüfungsausschüsse

Der jeweilige Prüfungsausschuss ist zuständig für

  • die Feststellung ordnungsgemäßer Leistungen
  • die Anrechnung von Leistungen,
  • die Organisation zur Abnahme von Prüfungsleistungen,
  • die Bestellung von Prüferinnen oder Prüfern sowie Beisitzerinnen oder Beisitzern,
  • die Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungsleistungen
  • sowie die Feststellung des Vorliegens der geforderten Prüfungsleistungen für den Studienabschluss in dem jeweiligen Studiengang oder für ein Modulangebot oder Modul.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften eingehalten werden und wirkt auf die Angemessenheit der Studien- und Prüfungsanforderungen und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards hin.

Der Prüfungsausschuss ist nach § 6 Abs. 2 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der Freien Universität Berlin verpflichtet, alle Anträge und Anfragen von Studierenden entgegenzunehmen und diese, wenn er selbst fachlich nicht zuständig ist, an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Wenn Sie also nicht sicher sind, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden sollen, ist der Prüfungsausschuss auf jeden Fall eine richtige Stelle.

Zum 1. Oktober 2015 treten die Regelungen der RSPO zur Begrenzung der Wiederholung von Prüfungsleistungen in Kraft. Biochemie: Biologie: Chemie: Pharmazie: