Gesetzliche Regelungen zu Verteilungen platzzahlbeschränkter LVen
Platzzahlbeschränkte LVen dagegen müssen nach bestimmten gesetzlichen Richtlinien verteilt werden. Diese Richtlinien stehen in der Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) §12 (veröffentlicht 11. April 2017).
Zusammenfassend (nicht wortwörtlich) gelten folgende Regeln für die Verteilung von platzzahlbeschränkten Pflichtlehrveranstaltungen bzw. Wahlpflichtveranstaltungen.
Es sind bei der Verteilung verschiedene Ranggruppen nacheinander zu verteilen.
1. Studierenden, die nach dem Studienverlaufsplan der jeweiligen Studienordnung in dem Fachsemester studieren, das für das Modul vorgesehen ist. Außerdem Studierende, die im letzten Semester trotz Einhaltung des Studienverlaufs keinen Platz in dem Modul bekommen haben (für Pflichtmodule; Wahlpflicht ab Rang 4).
2. Studierende, deren Fachsemester um ein Fachsemester vom Studienverlaufsplan abweicht.
3. Studierende, deren Fachsemester um zwei oder mehr Fachsemester vom Studienverlaufsplan abweicht.
4. Studierende, die nach Studienverlaufsplan studieren und das Modul als Wahlpflicht besuchen können.
5. Weitere Anmeldung von Studierenden.
Student*innen die den Studienverlaufsplan nicht einhalten können, wird geraten so früh wie möglich das Beratungsangebot des Studienbüros Biologie aufzusuchen, da ggf. eine Beratung zu einem individuellen Studienverlauf erfolgen kann.