Springe direkt zu Inhalt

Studienabschluss im Masterstudiengang Biologie

Zeugnis:

Den Antrag auf Studienabschluss reichen Sie bitte bei uns im Prüfungsbüro ein, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies kann z.B. der Termin der Präsentation der Masterarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/ eines Protokolls/ eines Berichts etc. Das Datum der letzten Prüfungsleistung ist auf dem Antrag auf Studienabschluss zu vermerken und wird das Zeugnisdatum.


Bitte bedenken Sie, dass ohne diesen Antrag auf Studienabschluss kein Zeugnis ausgefertigt werden kann.



Exmatrikulation:

Sie brauchen NICHT bis zur Aushändigung des Zeugnisses zu warten, um sich zu exmatrikulieren: wenn Sie sämtliche Leistungen erbracht haben, können Sie sich exmatrikulieren.

Die Exmatrikulation erfolgt durch die Studierendenverwaltung, daher finden Sie die dazu notwendigen Formulare auf der Homepage der Studierendenverwaltung (Exmatrikulation). Es ist wichtig, dass Sie sich durch das Einreichen des Formulars aktiv exmatrikulieren. Nur durch die aktive Exmatrikulation erhalten Sie eine entsprechende Exmatrikulationsbestätigung, mit der Sie (z.B. für BAföG, Kindergeld und Rente etc.) Ihre Studienzeiten nachweisen können.

Sollten Sie ggf. nach dem Master eine Promotion anschließen wollen, klären Sie bitte mit der Studierendenverwaltung, ob statt einer „Exmatrikulation“ ggf. eine „Umschreibung“ erfolgt. Bitte wenden Sie sich für die Exmatrikulation betreffende Fragen an die Studierendenverwaltung bzw. schauen Sie auf deren Homepage.