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Abschlussarbeit für den Masterstudiengang Biologie

In  § 5 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Biologie finden Sie Informationen und Vorgaben zur Masterarbeit und der Präsentation. Weitere Informationen  finden Sie auch unter: Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Masterarbeit.


Vorgehensweise bei externen Masterarbeiten:

Die Masterarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchführt werden.

Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, reichen Sie diesen im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag in der nächsten Prüfungsausschusssitzung geprüft und danach erhalten Sie vom Prüfungsbüro eine Antwort per E-Mail.

Wurde die externe Durchführung genehmigt, melden Sie sich bitte nach dem nun folgenden Ablauf zur Masterarbeit an.


Ablauf der Anmeldung zur Masterarbeit (extern und intern):

Die Masterarbeit ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Masterarbeit beim Prüfungsbüro vom Studierenden anzumelden und der Beginn ist vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.

Zur Anmeldung benutzen Sie bitte folgendes Formular und reichen die Immatrikulationsbescheinigungen aus den vorangegangenen zwei Semestern (aus Ihrem Zedat-Portal) ein:


Ist Ihrem Antrag vom Prüfungsausschuss stattgegeben worden, werden Sie vom Prüfungsbüro postalisch über das Abgabedatum und alle weiteren Abgabeformalien informiert.


Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer/Prüfer nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, das sind in der Regel Professoren (Prof.) oder Privatdozenten (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Masterarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann.