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Infos zum Studienabschluss

Als Betreuer/Gutachten werden nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, das sind in der Regel Professoren (Prof.) oder Privatdozenten (PD).

Bachelorarbeiten (sowie Projekt- und Laborarbeiten) können auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss intern oder extern absolviert werden. Verwenden Sie dazu bitte das Formular „Antrag auf externe Durchführung“; auf diesem finden Sie auch genauere Infos.

 

Intern: Die Arbeit wird bei einem Betreuer (=“Erstbetreuer“), der zum Institut für Biologie der Freien Universität Berlin gehört, absolviert.

Extern: Die Arbeit wird bei einem Betreuer (=“Erstbetreuer“), der NICHT zum Institut für Biologie der Freien Universität Berlin gehört, absolviert. D. h., die Arbeit kann auch im Ausland absolviert werden, solange der universitäre Bezug durch einen prüfungsberechtigten Betreuer (s.o.) gegeben ist und es sich um eine „biologische“ Arbeit handelt.

 

Die Bachelorarbeit wird durch zwei prüfungsberechtigte Gutachter (i. d. R. Professoren oder Privatdozenten) bewertet.

 

Bei internen Bachleorarbeiten ist der Erstbetreuer (d. h. derjenige, der Sie vor Ort betreut) auch der Erstgutachter der Bachelorarbeit. Als Zweitbetreuer/Zweitgutachter können Sie sich entscheiden, ob Sie entweder einen internen Betreuer/Gutachter vom Institut für Biologie der Freien Universität Berlin wählen oder einen fachkundigen externen Betreuer/Gutachter von außerhalb des Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin.

 

Bei externen Bachelorarbeiten dagegen müssen Sie sich als Zweitbetreuer/Zweitgutachter einen internen Prüfungsberechtigten aus dem Institut für Biologie der Freien Universität Berlin suchen. Bei externen Arbeiten müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen Anmeldebögen das o. g. Formular „Antrag auf externe Durchführung“ einreichen. Dieses Formular können Sie (spätestens) bei Anmeldung der Bachelorarbeit oder (falls Sie z. B. beabsichtigen, die Arbeit im Ausland zu absolvieren und daher langfristige Planungssicherheit benötigen) auch schon im Vorfeld einreichen. (Weitere Infos dazu finden Sie direkt auf dem Formular.)

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit des ausgelaufenen Kombi-Bachelors der 2006er SPO beträgt 8 Wochen.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit des Kombi-Bachelors der 2012er sowie 2015er SPO beträgt 10 Wochen.

 

Nach Zulassung der Arbeit durch den Prüfungsausschuss, teilen wir Ihnen schriftlich das exakte Datum für den spätestmöglichen fristgemäßen Abgabetermin der Bachelorarbeit mit.

Das biologische Thema kann von jedem/jeder prüfungsberechtigten Lehrkraft (i. d. R. Professoren oder Privatdozenten) vorgeschlagen werden. Der Vorschlag des Themas ist mit der Verpflichtung zur Betreuung der Arbeit verbunden. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann.

 

Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und soll beim

  • Kombi-Bachelorstudiengang der 2006er SPO im Textteil höchstens etwa 7.500 Wörtern umfassen
  • Kombi-Bachelorstudiengang der 2012er sowie 2015er SPO im Textteil zwischen 6.000 – 8.000 Wörter enthalten und 35 Seiten nicht überschreiten.

 

Bitte beachten:

  • Die Arbeit muss „fest“ gebunden sein, d. h. nicht zugelassen sind Bindungsarten wie z. B. die „Spiralbindung“, bei denen es möglich ist, nachträglich Seiten herauszunehmen oder hinzuzufügen. Es ist jedoch nicht notwendig, die Arbeit als Hardcover zu binden.
  • In der Arbeit werden üblicherweise beide Betreuer/Gutachter namentlich genannt.
  • In die Arbeit eingebunden ist die sogenannte „Selbständigkeitserklärung“, mit der Sie erklären, dass Sie „die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und diese als solche kenntlich gemacht haben“.
  • Die Arbeit ist von Ihnen zu unterschreiben.

Alle weiteren Fragen zum Layout etc. besprechen Sie bitte mit Ihren Betreuern.

Form

Sind alle notwendigen Abschnitte vorhanden (inklusive Deckblatt, Verzeichnissen, Selbständigkeitserklärung) Sprachlicher Stil (präzise und verständlich, Inhalte gut erfassbar)? Rechtschreibung und Grammatik? Werden Fachausdrücke erklärt und wird die Fachsprache korrekt verwendet?

Aufbau, Einleitung, Zusammenfassung und Problemstellung

Ist die Gliederung der Arbeit logisch und sinnvoll? Ist eine klare Strukturierung („roter Faden") erkennbar? Ist die Einleitung zielführend, liefert sie relevante und notwendige Hintergrundinformation? Dokumentiert der/die Kandidat/in fachspezifisches Grundlagenwissen? Ist ein Verständnis für den theoretischen Hintergrund der Arbeit erkennbar? Wird die wissenschaftliche Fragestellung klar und nachvollziehbar beschrieben?

Material und Methoden

Sind Material und Methoden in ausreichendem Maße beschrieben oder mit Referenzen versehen, um eine unabhängige Reproduktion zu ermöglichen? Sind die gewählten Methoden geeignet, um die wissenschaftlichen Fragestellungen zu beantworten?

Ergebnisse

Sind die Ergebnisse klar und korrekt beschrieben?Sind notwendige Positiv- und Negativkontrollen durchgeführt worden? Sind unabhängige Wiederholungen der Experimente in ausreichender Zahl vorgenommen worden? Sind die Ergebnisse, wenn notwendig, statistisch ausgewertet worden? Sind die Ergebnisse belastbar? Belegen die erzielten Ergebnisse die Schlussfolgerungen?

Grafiken, Abbildungen und Tabellen

Sind die Abbildungen weitgehend selbsterklärend und effizient erfassbar? Sind Grafiken und Abbildungen komplett beschriftet? Sind alle Beschriftungen gut lesbar? Sind die Legenden vollständig? Werden alle verwendeten Symbole und alle dargestellten statistischen Parameter erklärt? Ist die Farbgebung effizient und durchgehend konsistent? Sind die graphisch oder bildlich dargestellten Ergebnisse qualitativ hochwertig und lassen sie eindeutige Aussagen zu den Experimenten zu? Stützen oder belegen die Grafiken, Abbildungen und Tabellen die Kernaussagen des Textes?

Diskussion

Geht die Diskussion über eine Rekapitulation der Ergebnisse hinaus? Werden die gewählten methodischen Ansätze und die Ergebnisse kritisch beleuchtet? Werden mögliche Fehler bei der Versuchsdurchführung besprochen? Werden in Fällen unklarer Ergebnisse Vorschläge für alternative methodische Ansätze gemacht? Werden die Ergebnisse mit den Resultaten anderer Untersuchungen verglichen? Werden Vorschläge für weiterführende Untersuchungen gemacht?

Literatur und Quellenmaterial

Entspricht die Form der Referenzen und Quellenangaben den Gepflogenheiten im Fachgebiet? Sind die Referenzen und Quellenangaben vollständig? Wird die relevante Literatur nach aktuellem Wissensstand berücksichtigt?

Laborpraxis

Handwerkliche Fertigkeiten des/der Kandidat/in? Effiziente Versuchsdurchführung? Minimierung von Fehlerquellen? Beachtung der Sicherheitsbestimmungen im Labor? Beachtung der notwendigen Maßnahmen zum Proben- und Produktschutz? Sorgfältige Dokumentation der Versuchsdurchführung und der Ergebnisse?

Eigenständigkeit

War der/die Kandidat/in nach adäquater Einarbeitung in der Lage, technische Geräte selbständig zu benutzen? War der/die Kandidat/in nach adäquater Einweisung in der Lage, Versuche selbständig durchzuführen? Zeigte der/die Kandidat/in nach adäquater Einweisung die Befähigung zur selbständigen Versuchsplanung? Hat der/die Kandidat/in nach der Einarbeitungsphase seinen/ihren Arbeitstag selbständig geplant? Hat der/die Kandidat/in eigene Initiative entwickelt, bei vorhandener Zeit zusätzliche Versuche durchzuführen, oder hat er/sie lediglich auf weitere Instruktionen gewartet? Hat der/die Kandidat/in Vorschläge für Verbesserungen oder Modifikationen im Versuchsablauf gemacht?

Andere für die Bewertung der Arbeit ggf. relevante Erwägungen

Hat sich der/die Kandidat/in auf besondere Art und Weise positiv oder negativ ausgezeichnet? Hat der/die Kandidat/in wertvolle eigene Ideen in die Arbeit eingebracht? Hat er/sie intellektuell zur Lösung von Problemen beigetragen? Sind die erzielten Ergebnisse von besonderem wissenschaftlichem Wert?Bilden die Ergebnisse eine wichtige Grundlage für weiterführende Arbeiten?

Die Bachelorarbeit hat in drei Exemplaren spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist, im Prüfungsbüro eingereicht bzw. in den vor dem Prüfungsbüro hängenden „Prüfungsbürobriefkasten“ eingesteckt zu werden.

 

Wenn Sie die Arbeiten während der Sprechzeiten bei uns abgeben, dann können Sie i. d. R. sicher sein, auch jemand von uns Prüfungsbüromitarbeitern anzutreffen, der die Exemplare persönlich in Empfang nimmt. Sie können die Arbeiten auch außerhalb der Sprechzeiten im Prüfungsbüro abgeben, wir vereinbaren dafür jedoch keine Termine und bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Sollten Sie niemanden antreffen, legen Sie die Arbeiten bitte in den vor der Tür des Prüfungsbüros hängenden „Prüfungsbürobriefkasten“. Das Gebäude ist von Montag bis Freitag bis 18 Uhr geöffnet.

 

Wichtig: Zusätzlich ist die Arbeit am selben Tag auch in elektronischer Form als PDF entweder per Email ans Prüfungsbüro zu senden oder ggf. auf CD eingeklebt in jedes der drei Exemplare der Bachelorarbeit einzureichen. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen.

 

Sie können die Arbeiten selbstverständlich auch auf dem Postweg an uns schicken, wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nicht der Poststempel, sondern nur der Eingang bei uns im Prüfungsbüro als Abgabedatum zählt.

Die Arbeiten werden vom Prüfungsbüro an die Gutachter geschickt, mit der Bitte um Erstellung der Gutachten.

 

Sollte die Bachelorarbeit die letzte noch offene Prüfungsleistung gewesen sein, dann reichen Sie bitte bei Abgabe der Bachelorarbeit den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studienabschluss ein, den Sie auf unserer Prüfungsbüro-Homepage finden. Mit Einreichen dieses Antrags zeigen Sie uns an, dass Sie sämtliche für den Bachelorabschluss nötigen Leistungen erbracht haben und nun ein Zeugnis wünschen. (Genaueres siehe unter dem Abschnitt „Antrag auf Studienabschluss und Exmatrikulation“)

Bitte beachten Sie, dass es sich beim „Antrag auf Studienabschluss“ und beim „Exmatrikulationsantrag“ um unterschiedliche Anträge handelt, die auch bei unterschiedlichen FU-Stellen eingereicht und bearbeitet werden.


1. Antrag auf Studienabschluss

Dieses Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros und dort reichen Sie ihn auch zur Bearbeitung ein.

Mit diesem Formular zeigen Sie dem Prüfungsbüro an, dass Sie sämtliche Prüfungsleistungen, die für den Bachelorabschluss nötig sind, absolviert haben und nun ein Zeugnis wünschen. Den Antrag können Sie einreichen, wenn SIE sämtliche Leistungen erbracht haben. (D. h. wenn z. B. die Bachelorarbeit die letzte noch offene Prüfungsleistung ist, reichen Sie bei Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsbüro diesen Antrag mit ein, auch wenn zu dem Zeitpunkt das Ergebnis (=die Gutachten) natürlich noch nicht vorliegen.) Das Datum des „Antrags auf Studienabschluss“ ist dann auch das Datum, was als „Abschlussdatum“ auf Ihrem Zeugnis steht.


2. Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt durch die Studierendenverwaltung, daher finden Sie die dazu notwendigen Formulare auf der Homepage der Studierendenverwaltung und dorthin schicken Sie auch Ihren Exmatrikulationsantrag. Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv, d. h. durch Einreichen eines Exmatrikulationsantrags, exmatrikulieren. Nur durch die aktive Exmatrikulation erhalten Sie eine entsprechende Exmatrikulationsbestätigung, mit der Sie (z.B. für BAföG, Kindergeld und Rente etc.) Ihre Studienzeiten nachweisen können. Sie brauchen NICHT bis zur Aushändigung des Zeugnisses zu warten, um sich zu exmatrikulieren; wenn SIE sämtliche Leistungen erbracht haben, können Sie sich exmatrikulieren. Sollten Sie ggf. nach dem Bachelor den Masterstudiengang an der Freien Universität anschließen wollen, klären Sie bitte mit der Studierendenverwaltung, ob statt einer „Exmatrikulation“ ggf. eine „Umschreibung“ erfolgt. Bitte wenden Sie sich für die Exmatrikulation betreffende Fragen an die Studierendenverwaltung bzw. schauen Sie auf deren Homepage.

Um ein Zeugnis zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Studienabschluss (Zeugniserstellung)“, den Sie auf unserer Prüfungsbüro-Homepage finden, im Prüfungsbüro einreichen/herschicken. Sobald die Zeugnisdokumente abholbereit sind, informieren wir Sie per mail darüber. Sie können die Unterlagen dann zu den Sprechzeiten im Prüfungsbüro abholen. Die Unterlagen können persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gegen Vorlagen einer Vollmacht und dessen Ausweis (des Bevollmächtigten) abgeholt werden.