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Verlängerung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten

Einige Studien- und Prüfungsordnungen ermöglichen das Recht der Verlängerung von Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten. Bitte lesen Sie selber in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung nach, ob in Ihrem Fall eine Verlängerung eingeräumt werden kann.

Ein Antrag auf Verlängerung mit Begründung kann als formloser Antrag vom Antragsteller und der Zustimmung des/der Erstgutachters/in beim Prüfungsbüro abgegeben werden.

Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.