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Krankheit während der Bearbeitungszeit von Bachelor- bzw. Masterarbeiten

Sollten Sie während der Bearbeitungszeit Ihrer Bachelor-, Master- oder Dioplomarbeit erkranken, können Sie sich vom Arzt ein Attest ausstellen lassen, welches Sie umgehend im Original im Prüfungsbüro einreichen.

Dieses können Sie gerne per Post an uns schicken oder in die Prüfungsbürobriefkästen jeweils neben der Bürotür der Prüfungsbüros einwerfen. Bitte geben Sie zusätzlich zum Attest Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an.

Bitte teilen Sie uns mit, dass Sie eine Verlängerung der Arbeit aufgrund von Krankheit beantragen möchten.

Die Entscheidung über die Verlängerung der Arbeit trifft der zuständige Prüfungsausschuss.