Allgemeine Hinweise zu den Studiengängen des Fachbereichs
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Die Angaben auf dieser Seite gelten nicht für Studierende der Pharmazie (Staatsexamen).
E-Mail Anliegen
Beim Stellen von Anfragen per E-Mail an das Prüfungsbüro sind einige Dinge von Ihnen vorab zu beachten und zu nennen:
- vollständiger Vor- und Nachnamen
- Matrikelnummer, Studiengang und Studiengangsversion
Dies erspart Ihnen eine lange Wartezeit und wir können damit schneller Ihre und alle anderen Anliegen von Studierenden bearbeiten.
E-Mail Kommunikation
Die E-Mail-Kommunikation erfolgt
- in der Regel unverschlüsselt
- und nur über Ihre ZEDAT-E-Mail Adresse!
Je nach Art Ihrer Anfrage erklären Sie sich also dazu bereit vertrauliche Daten per E-Mail von uns in diesem Rahmen unverschlüsselt zu erhalten.
Klausurtermine werden in der Regel von den Dozierenden festgelegt und werden in den jeweiligen Lehrveranstaltungen zum Beginn bekannt gegeben. Vereinzelt können Klausurtermine auch im Vorlesungsverzeichnis angegeben sein.
Ausnahme sind die Klausurtermine in den Bachelorstudiengängen der Biologie, diese sind ab sofort nur noch im Vorlesungsverzeichnis zu finden.
Sollten Sie während der Absolvierung einer teilnahmepflichtigen Lehrveranstaltungen (Seminare, Übungen, Praktika) erkranken, geben Sie bitte der Lehrkraft Bescheid und lassen sich vom Arzt ein Attest ausstellen lassen, welches Sie umgehend (3 Werktage) im Original einreichen.
Bei Modulprüfungen geben Sie bitte ebenfalls zusätzlich derLehrkraft Bescheid, ob Sie an der Prüfung teilnehmen, indem Sie ggf. ein Attest einscannen und per E-Mail schicken oder eine Kopie per Post der Lehrkraft zuschicken.
Ab dem 1. Oktober 2015 ist die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche an der Freien Universität Berlin begrenzt (siehe Rahmenstudien- und Prüfungsordnung). Die Prüfungsausschüsse des Fachbereichs Biologie, Chemie und Pharmazie haben zudem die "bindenden Prüfungstermine" zeitweise ausgesetzt. Sie finden ausführliche und für Sie wichtige Informationen auf folgender Webseite: Prüfungsanmeldung, Rücktritt, Wiederholung
Teilnahmen und Noten sind von den jeweiligen Lehrveranstaltern in Campus Management einzutragen.
Falls Sie feststellen, dass bei Ihnen noch Bestätigungen der Teilnahmen fehlen oder Noten nicht eingetragen sind, wenden Sie sich bitte zeitnah zu der Lehrveranstaltung / der Modulprüfung direkt an die Lehrveranstalter.
Eine Leistungsübersicht fasst Ihren Studienstand in einem Dokument zusammen. Auch ggf. einzelne Leistungsnachweise, die nicht in Campus Management ersichtlich sind, können hierbei berücksichtigt werden.
Benötigen Sie im Verlauf Ihres Studiums eine Leistungsübersicht (z.B. für das BAföG-Amt, für eine Bewerbung), können Sie dieses bei uns im Prüfungsbüro per E-Mail anfragen.
Achten Sie bitte im eigenen Interesse darauf, dass alle Leistungen (Teilnahmen wie Noten) von den jeweiligen Dozenten im Campus Management eingetragen wurden. Sollte dies nicht geschehen sein, so wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren jeweiligen Dozenten, damit dieser die Eintragung vornimmt.
ACHTUNG: Englischesprachige Leistungsübersichten sind aus systemtechnischen Gründen leider nicht ausstellbar. Bitte schauen Sie hierzu auf den Webseiten Ihres jeweiligen Studienganges, welche Möglichkeiten bestehen.Wenn Sie BAföG-Empfänger(in) sind und das BAföG-Amt einen Nachweis über Ihren Studienfortschritt anfordert, müssen Sie bei uns eine Leistungsübersicht beantragen.
Falls für das BAföG-Amt das Formblatt 5 auszufüllen ist:
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der/dem zuständigen BAföG-Beauftragten und lassen Sie sich unter Vorlage der Leistungsübersicht das Formblatt ausfüllen.
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit Ihrer Bachelor-, Master- oder Dioplomarbeit erkranken, können Sie sich vom Arzt ein Attest ausstellen lassen, welches Sie umgehend im Original im Prüfungsbüro einreichen.
Dieses können Sie gerne per Post an uns schicken oder in die Prüfungsbürobriefkästen jeweils neben der Bürotür der Prüfungsbüros einwerfen. Bitte geben Sie zusätzlich zum Attest Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an.
Bitte teilen Sie uns mit, dass Sie eine Verlängerung der Arbeit aufgrund von Krankheit beantragen möchten.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Arbeit trifft der zuständige Prüfungsausschuss.
Einige Studien- und Prüfungsordnungen ermöglichen das Recht der Verlängerung von Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten. Bitte lesen Sie selber in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung nach, ob in Ihrem Fall eine Verlängerung eingeräumt werden kann.
Ein Antrag auf Verlängerung mit Begründung kann als formloser Antrag vom Antragsteller und der Zustimmung des/der Erstgutachters/in beim Prüfungsbüro abgegeben werden.
Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Die Abschlussarbeit muss spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ im Zulassungsbescheid mitgeteilt worden ist,als maschinenlesbare PDF-Datei im Prüfungsbüro per E-Mail eingereicht werden, andernfalls wird die Arbeit aufgrund von Fristüberschreitung als nicht bestanden gewertet.
Das Exemplar muss eine unterschriebene Erklärung darüber enthalten, dass die Abschlussarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Verwendung des FU-Logos und/oder Siegelzeichens ist nicht gestattet.
Den Antrag auf Studienabschluss reichen Sie bitte bei uns im Prüfungsbüro ein, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies kann z. B. der Termin der Verteidigung der Bachelorarbeit sein, der letzte Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc. Das Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung wird das Zeugnisdatum.
Den Antrag auf Studienabschluss finden Sie unter dem entsprechenden Studiengang unter Informationen und Formulare.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.
Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung der FU Berlin.
Die Zeugniserstellung wird mit Abgabe Ihres Antrags auf Studienabschluss angestoßen. Abhängig davon, ob alle Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungsbüro vorliegen, können Sie für die Zeugniserstellung ca. 4 - 6 Wochen einplanen. Sollten Sie Interesse haben Ihre Prüfungsunterlagen ausgehändigt zu bekommen, beantragen Sie dies bitte im Zusammenhang mit dem Antrag auf Studienabschluss.
In Fällen in denen die Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit die letzte Prüfungsleistung darstellt, ist die Zeugnisausstellung davon abhängig, wann die Gutachten im Prüfungsbüro vorliegen.
Sobald Ihr Zeugnis abholbereit im Prüfungsbüro vorliegt oder postlaisch auf den Weg gebracht wurde, werden wir Sie per E-Mail benachrichtigen.
Für die Bewerbung zum Master an der Freien Univerisität Berlin benötigen Sie eine 2/3-Bescheinigung (mindestens 120-150 LP von 180 LP im Bachelor), sofern Sie noch kein Bachelorzeugnis haben. Bitte kümmern Sie sich im eigenen Interesse darum, dass alle Noten und Teilnahmen vollständig durch die Dozenten eingetragen wurden, bevor Sie sich die Leistungsübersicht bei uns ausstellen lassen.
Weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie auf den Webseiten der Bewerbung und Zulassungsstelle.
Nachdem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung im Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben, reichen Sie bitte den Antrag auf Studienabschluss bei uns im Prüfungsbüro ein.
Die Zeugniserstellung wird mit Abgabe Ihres Antrags auf Studienabschluss angestoßen. Abhängig davon, ob alle Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungsbüro vorliegen, können Sie für die Zeugniserstellung ca. 2 - 4 Wochen einplanen.
In Fällen in denen die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung darstellt, ist die Zeugnisausstellung davon abhängig, wann die Gutachte im Prüfungsbüro vorliegen bzw. die Verteidigung der Bachelorarbeit erfolgt sofern eine Verteidigung in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist.
Sobald Ihr Zeugnis abholbereit im Prüfungsbüro vorliegt, werden wir Sie per E-Mail benachrichtigen.
Sobald Sie Ihr Bachelorzeugnis erhalten, müssen Sie dieses unter Einhaltung der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist zur Immatrikulation in den Master in der Studierendenverwaltung vorlegen, spätestens jedoch im 1. Mastersemester bis zum Ende der Rückmeldefrist!