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Abgabe von Bachelor- bzw. Masterarbeiten

Die Abschlussarbeit muss spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ im Zulassungsbescheid mitgeteilt worden ist,als maschinenlesbare PDF-Datei im Prüfungsbüro per E-Mail eingereicht werden, andernfalls wird die Arbeit aufgrund von Fristüberschreitung als nicht bestanden gewertet.

Das Exemplar muss eine unterschriebene Erklärung darüber enthalten, dass die Abschlussarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Verwendung des FU-Logos und/oder Siegelzeichens ist nicht gestattet.

Vorlage für die Eidesstattliche Versicherung