Zweidrittelbescheinigung
FU-spezifisches Dokument, was andernorts vielleicht auch anders heißen kann
Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist ein fertig absolviertes Bachelorstudium. Wenn Sie nahtlos vom Bachelorstudiengang in einen Masterstudiengang wechseln wollen, dann werden sie aber zum Bewerbungszeitraum für den Masterstudiengang in den seltentsten Fällen schon das Bachelorzeugnis in den Händen halten. Wir akzeptieren deshalb für die Bewerbung auch die Vorlage einer Leistungs-Bescheinigung ("Transcript"), in der 2/3 der im Bachelorstudium zu erbringenden Leistungen als absolviert und bestanden ausgewiesen sind. Das bedeutet, das mindestens 120 Leistungspunkte nachzuweisen sind. Bei uns heißt diese Bescheinigung deshalb intern "2/3-Bescheinigung".
Ihre Bewerbung wird mit der sich aufgrund dieser 2/3-Bescheinigung ergebenen Note berücksichtigt. Bei einer externen Bewerbung müssen Sie bitte darauf achten, dass Ihre Heimatuniversität Ihnen eine Bescheinigung ausstellt, die eine gemittelte Note ausweist. Da Regelungen für die Berechnung der Gesamtnote sich je nach Hochschule unterscheiden, können wir eine solche Berechnung leider nicht selbst für Sie nachholen.
Können Sie das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Zulassung immer noch nicht vorlegen, werden Sie zunächst nur befristet immatrikuliert und müssen dann das Bachelorzeugnis nachreichen.
An anderen Universitäten werden oft andere Begrifflichkeiten verwendet, so dass dortige Prüfungsbüros mit dem Begriff "2/3-Bescheinigung" nichts anfangen können. Bitte erläutern Sie dann den Sachverhalt oder verweisen Sie auf diese Webseite.
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