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Fachbereichsrat

 

Zuständiges Entscheidungsgremium für den Bereich

Zusammensetzung:

  • 7 ProfessorInnen
  • 2 akademischen MitarbeiterInnen
  • 2 sonstigen MitarbeiterInnen
  • 2 StudentInnen

Sprecher des Fachbereichs ist der/die DekanIn. Ihr/ihm zur Seite stehen je eine Prodekanin/ein Prodekan für die Forschung und für die Lehre ("Studiendekan").

Derzeitige Mitglieder

Aufgaben:

  • der Erlass von Satzungen des Fachbereichs
  • die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen sowie die Koordinierung von Lehre und Forschung im Fachbereich,
  • der Beschluss von Berufungsvorschlägen,
  • Entscheidungen über Habilitationen,
  • die Verteilung von dem Fachbereich zugewiesenen und von wieder frei werdenden, beim Fachbereich verbleibenden Stellen und von Mitteln für nichtplanmäßige Dienstkräfte sowie von Sachmitteln,
  • Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von hauptberuflich und nebenberuflich Tätigen.

Entscheidungen, die

  • die Forschung oder
  • einen Berufungsvorschlag

betreffen, erfordern nicht nur die Mehrheit der Fachbereichsratsmitglieder sondern separat auch die Mehrheit der Mitglieder mit Professorenstatus. Überdies haben bei Entscheidungen über Berufungsvorschläge, Habilitationen, Habilitations- und Promotionsordnungen alle ProfessorInnen des Fachbereichs Teilnahme- und Stimmrecht ("erweiterter Fachbereich"). Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, werden der Einfachheit halber in der Regel dem /der DekanIn übertragen, der/die über die "Dekansentscheidungen" in den Sitzungen berichtet. Die Befugnis des Fachbereichsrats, eigene Entscheidungen zu treffen, bleibt unberührt. Der/die DekanIn hat Weisungsbefugnis über nicht direkt anderen ProfessorInnen oder Einrichtungen unterstelltem Personal.

Der Fachbereichsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben ihm zuarbeitende Kommissionen einsetzen. Vor allem ist das bei Habilitationen oder Berufungen der Fall. Die Kommissionen erarbeiten Vorschläge, die sie dem Fachbereichsrat unterbreiten.