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§ 2 Qualifikationsziele

Dieser Text beschreibt summarisch die Qualifikationen, die Sie nach unserem Selbstverständnis nach Abschluss des Masterstudiums haben sollten. Dieser Text sollte daher vor allem BewerberInnen interessieren und kann darüber hinaus den Absolventen bei der Bewerbung um eine Promotion oder eine Anstellung nützen.


 

(1) Die Absolventinnen und Absolventen haben ihr Wissen in den drei Themengebieten Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie erweitert und vertieft. Sie haben sich in einem chemischen Themengebiet nach eigener Wahl stärker spezialisiert oder durch Teilnahme an nicht-chemischen Modulen Querschnittsqualifikationen erworben. Sie kennen die Terminologien, die Besonderheiten, die Leistungsfähigkeit und die Grenzen der Chemie und können ihr fachliches Verständnis auf neue Problemstellungen und Situationen anwenden, auch wenn sie in einem interdisziplinären Kontext mit der Chemie stehen. In ausgewählten Bereichen haben sie Kenntnisse und praktische Fertigkeiten des jeweils aktuellen Forschungsstands. Sie können chemische Problemstellungen analysieren und kritisch beurteilen, eigenständig Lösungsstrategien entwickeln und deren Auswirkungen in einem umfassenderen Kontext einschätzen.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen können eigenverantwortlich handeln und sich fehlendes Wissen selbstständig aneignen. Sie entwickeln kreativ Lösungen für wissenschaftliche Fragestellungen und haben die zur Lösung notwendige Ausdauer. Sie können Wissen vernetzen und dabei auch interdisziplinäre Aspekte berücksichtigen. Sie können Projektergebnisse mündlich und schriftlich – auch in englischer Sprache – schlüssig präsentieren und chemische Sachverhalte unterschiedlichen Adressatenkreisen wie beispielsweise jüngeren Studentinnen und Studenten oder einem breiteren, öffentlichen Publikum verständlich erklären. Sie können Hypothesen formulieren, kritisch überprüfen und argumentativ vertreten. Sie können im – auch international besetzten – Team zielorientiert kommunizieren und kooperieren und Gender- und Diversityaspekte feinfühlig berücksichtigen.

(3) Die Absolventinnen und Absolventen sind qualifiziert für eine Promotionsarbeit in der Chemie, eine Tätigkeit in der chemischen Forschung und Entwicklung, der chemischen Verfahrens- und Anwendungstechnik, der Produktion und Analytik oder können eine eigene Existenz gründen. Der Masterstudiengang bereitet auch auf den Erwerb weitergehender Qualifikationen zum Beispiel im Patentwesen, im Wissensmanagement, in Marketing und Vertrieb, im Bildungswesen, im Management, im IT-Bereich, im Consulting, oder im Medienbereich vor.