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Bewerbung und Zulassung

Zulassungsstelle

Zulassungsstelle

Hinweise der Informationsseiten der FU Berlin bitte genau beachten!

Bitte beachten Sie, dass das Institut für Chemie und Biochemie in den Zulassungsvorgang nicht involviert ist und deshalb z.B. keine Auskünfte über den Stand der Bewerbung oder den Grund einer Ablehnung geben kann. Wenn Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, z.B. welche Unterlagen im Falle einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung einzureichen sind, hilft Ihnen der Info-Service der Zentralen Studienberatung der FU Berlin weiter. Die Zentrale Studienberatung gibt überdies für jede Zulassungsperiode eine Broschüre heraus, der Sie nicht nur die aktuellen Fristen entnehmen können, sondern z.B. auch Antwort auf die Frage erhalten, wie Sie sich bewerben müssen, wenn Ihr Fall komplizierter ist, sie also z.B. eine ausländische Staatsangehörigkeit aber einen deutschen Bildungsabschluss haben.

Beachten Sie, dass wir im Mono-Masterstudiengang Chemie - anders als in vielen anderen Universitäten - auch zum Sommersemester zulassen.

Hinweise zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Fristen gibt die Bewerbungs- und Zulassungsstelle auf einer eigenen Informationsseite. Grundsätzlich bewerben sich Bewerber mit inländischen Bachelorabschlüssen direkt an der Freien Universität Berlin, Bewerber mit ausländischen Bachelorabschlüssen hingegen über UNIASSIST. Da auf der ganzen Welt überall anders studiert wird, prüft UNIASSIST bei den ausländischen Abschlüssen zunächst die formale Äquivalenz. Wenn Sie wollen, können Sie anhand der ANABIN-Datenbank dazu eine unverbindliche Selbsteinschätzung vornehmen. Verläuft diese Prüfung positiv, prüfen wir von der Freien Universität Berlin daraufhin die inhaltliche Äquivalenz. Ausländische Bewerbungen gehen also nur dann in das Bewerbungsverfahren ein, wenn diese beiden Prüfungen positiv verlaufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Studienbüro.

Der Bewerbungsvorgang ist dreistufig:

  • Zuerst bewerben Sie sich - online - bei der für Sie zutreffenden Stelle. Ob Sie Unterlagen nachreichen oder beifügen müssen oder nicht, ist individuell verschieden. Sie erhalten auf den genannten WEB-Seiten die für Ihren Fall passgenauen Instruktionen.
  • Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
  • Mit diesem Bescheid können Sie sich einschreiben. Auch bei dieser Gelegenheit müssen Sie - von Ihrem konkreten Fall abhängig - Unterlagen vorlegen, Bewerber mit einem inländischen Bachelorabschluss z.B. das Bachelorzeugnis. Ohne diesen Nachweis erfolgt die Immatrikulation nur befristet für ein Semester. Sie müssen dann die fehlenden Unterlagen bis zur nächsten Rückmeldung vorlegen. Verlangt wird außerdem ein Krankenversicherungsnachweis.