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§ 4 Umfang der Leistungen

Die hier dürre und nur summarische Wiedergabe des Studienaufbaus hat verwaltungstechnische Gründe. Diesen Text können Sie sich sparen. Die für Sie wichtigen Angaben finden Sie in § 4 der Studienordnung.


 

(1) Es sind insgesamt Prüfungs- und Studienleistungen (Leistungen) im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) nachzuweisen, davon

  • 1. 150 LP im Kernfach, davon 12 LP für die Bachelorarbeit und
  • 2. 30 LP im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV).

(2) Im Kernfach sind 128 LP im Pflichtbereich und 10 LP aus dem Wahlpflichtbereich und die Bachelorarbeit im Umfang von 12 LP zu absolvieren.

(3) Die in den einzelnen Modulen zu erbringenden studienbegleitenden Leistungen, die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Module, die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen sowie die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte sind der Anlage 1 zu entnehmen. Für das Modul „Grundlagen der Biochemie“ wird auf die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin verwiesen.