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§ 2 Prüfungsausschuss

Dass es für jeden Studiengang einen Prüfungsausschuss geben muss, wissen Sie vermutlich schon. Die beabsichtigte Wirkung dieses Textes ist, dass wir als Studiengangsanbieter verpflichtet sind, einen solchen Prüfungsausschuss einzusetzen. Beachten Sie bitte, dass die SfAP (=Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten zwischenzeitlich durch die Rahmenstudien- und - prüfungsordnung ersetzt worden ist.


 

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss.