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Ist es sinnvoll, in die neuen Chemie-Studiengänge zu wechseln und was muss ich dazu tun?

News vom 16.09.2013

Diese Information gilt für einen Wechsel aus den Chemiestudiengängen nach den Ordnungen von 2002 ("Mono") bzw. 2004 (Lehramts-Bachelorstudiengang) in einen Studiengang nach den Ordnungen von 2013. Für andere Studiengangswechsel - auch andere Studiengangswechsel innerhalb des Fachbereichs - können die Dinge im Detail anders geregelt sein. Wer bisher außerhalb der Freien Universität studiert und zu uns wechseln möchte, hält sich bitte an die Informationen für BewerberInnen für den Bachelor- bzw. den Masterstudiengang.


 

Handeln Sie nicht in Panik, sondern wohlüberlegt!

Insbesondere ist es nicht so, dass Sie demnächst Ihren "Altstudiengang" nicht mehr zu Ende bringen könnten. In den betroffenen Studiengängen gibt es Äquivalenzlisten der nach alten und neuen Ordnungen zu absolvierenden Veranstaltungen. Ziel ist, dass Sie sowohl in einem alten wie im aktuellen Studiengang jederzeit ein verwertbares Lehrangebot bekommen. Da das Studienangebot erst allmählich umgestellt werden wird, wird es in der Übergangszeit so sein, dass Studierende in den Studiengängen nach den Ordnungen von 2013 manchmal hilfsweise auf das Lehrangebot der "alten" Studiengänge zurückgreifen müssen und Studierende, die in den alten Studiengängen verbleiben allmählich auf ein Lehrangebot treffen, was andere Titel und vielleicht auch etwas andere Inhalte hat.

Das nebeneinander von "alten" und "neuen" Veranstaltungen wird vor allem den ("Mono")-Masterstudiengang betreffen, weil die Veranstaltungen hier in beliebiger Reihenfolge studiert werden können. In den Bachelorstudiengängen wird das Lehrangebot hingegen eher Zug um Zug so umgestellt werden, wie die erste Kohorte, die nach den neuen Studiengängen studiert, im Studium fortschreitet. Das bedeutet:

SemesterLehrangebot nach neuen Ordnungen
für folgende Fachsemester
WS 2013/14Nur 1. FS
SS 20141. - 2. FS
WS 2014/151. - 2. - 3. FS
SS 20151. - 2. - 3. - 4. FS
WS 2015/161. - 2. - 3. - 4. - 5. FS
ab SS 2016alle FS

 

Bitte beachten Sie:

  • Ein Wechsel ist nur von den alten in die neuen Ordnungen möglich, nicht umgekehrt. Das bedeutet, dass ein vollzogener Wechsel nicht revidierbar ist.
  • Der Wechsel ist nur semesterweise möglich, also nicht "mittendrin".

Was ist zu tun, um in einen "neuen" Studiengang zu wechseln?

Sie erklären dies einfach dem Prüfungsbüro. Sie erhalten dort weitere Instruktionen, z.B. ob Sie das schriftlich per Mail oder auf einem Antragsformular dokumentieren müssen. Ihre bisherigen Studienleistungen werden dann entsprechend den Äquivalenzlisten auf den neuen Studiengang übertragen. Ist das nicht eindeutig möglich, wird der Prüfungsausschuss hinzugezogen. Der Entscheidung des Prüfungsausschusses müssen Sie zustimmen, wenn die Anrechnung nicht im beantragten Umfang erfolgt. Endgültig wechseln Sie also erst dann, wenn die Konditionen klar sind.

Tipp:

Da wir uns auch als Studiengangsanbieter auf die neuen Studiengänge einstellen und die Verwaltung derselben einrichten müssen, ist es möglicherweise nicht ratsam, zum Wintersemester 2013/14 gleich unter den ersten zu sein, die als ß-Tester prüfen, ob das mit der Umschreibung in den neuen Studiengang schon gut läuft. Es ist genauso möglich, einfach schon nach den neuen Ordnungen zu studieren und den Wechsel erst später zu vollziehen. Zum SS 2014 werden die Abläufe eingespielt und routiniert sein. Wenn das Semester schon begonnen hat, können Sie sich sowieso erst zum SS 2014 umschreiben lassen. Da macht es dann auch nichts, wenn Sie wenigstens noch 1 bis zwei Monate abwarten.