Neue Verfahrensweisen der Biologie zum Berufspraktikum im ABV-Bereich (Monobachelor Biologie)
News vom 06.07.2009
Nach Rücksprache des Prüfungsausschusses der Bachelorstudiengänge Biologie mit dem Berufspraktikumsbeauftragten und dem Career Service wurde vereinbart, dass stärker auf die thematische Integration des Berufspraktikums in das Studium geachtet werden wird. D.h. das in der ABV zu absolvierende Berufspraktikum muss eine thematische Nähe zur Biologie aufweisen, bzw. bei fachfremden Praktika muss begründet werden, warum das entsprechende Praktikum eine berufsqualifizierende Ausrichtung in Bezug auf den Abschluss B. Sc. Biologie aufweist.
Das Vorgehen unterscheidet sich danach, ob das Berufspraktikum vor oder während des Studiums liegt bzw. lag:
a) Praktikum, welches Sie während des Studiums absolvieren möchten:
Bitte laden Sie sich das entsprechende Formular auf folgender Webseite herunter und füllen Sie dieses aus: http://www.biologie.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/bachelor/
Bitte suchen Sie dann anschließend den Berufspraktikumsbeauftragten auf (s. Webseite) und lassen sich das Berufspraktikum inhaltlich vorab bestätigen. Nach Ihrem Berufspraktikum suchen Sie dann den Career Service auf und reichen Ihre Praktikumsbescheinigung zusammen mit diesem Formular ein, damit das Berufspraktikum dort erfasst werden kann. Zum Abschluss des Moduls ist der Besuch eines Colloquiums notwendig.
b) Praktikum, welches Sie bereits vor dem Studium absolviert haben:
Bitte laden Sie sich das entsprechende Formular auf folgender Webseite herunter und füllen Sie dieses aus: http://www.biologie.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/bachelor/
Bitte reichen Sie dann anschließend das Formular und Ihre Bescheinigung/en im Prüfungsbüro der Biologie ein. Nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt von Ihnen nur noch der Besuch eines Colloquiums (dieses muss von Ihnen selbstständig in Campusmanagement gebucht werden) und die Verfassung des Erfahrungsberichtes. Anschließend suchen Sie dann den Career Service auf und reichen Ihre Praktikumsbescheinigung zusammen mit dem Anrechnungsformular ein, damit das Berufspraktikum dort erfasst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. T. Grospietsch