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... wir seit März 2020 Zulassungen zum Promotionsverfahren nur noch auf Basis von elektronisch eingereichten Unterlagen ausstellen?

Daher enthält jeder Zulassungsbescheid die Auflage Originaldokumente (wie Bachelor-, Masterurkunde) bis spätestens zur Dissertationseinreichung im Promotionsbüro vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Dissertationseinreichung erst erfolgen kann, wenn Sie alle Auflagen im Rahmen Ihrer Zulassung erfüllt haben (z.B. die Vorlage der Original-Dokumente im Rahmen der Promotionsanmeldung). Die Auflagen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.