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... Sie die Originale innerhalb der Regelbearbeitungszeit im Promotionsbüro vorlegen müssen?

Für alle Promovierenden, die auf Basis der Einreichung elektronischer Dokumente eine Zulassung erhalten haben, die mit der die Auflage verbunden ist, zu einem späteren Zeitpunkt die Originale im Promotionsbüro vorzulegen, entfällt eine ggf. in diesem Rahmen ausgesprochene Frist. Die Originale sind grundsätzlich innerhalb der Regelbearbeitungszeit vorzulegen bzw. spätestens vor Einreichung der Dissertation.

Aufgrund der pandemiebedingten Situation bitten wir jedoch, zur Vorlage der Originale nur dann einen Termin zu vereinbaren, wenn die Dissertationseinreichung abzusehen ist. Alle anderen Promovierenden werden gebeten solange damit zu warten, bis wir wieder allgemeine Sprechstunden anbieten (vermutlich ab Frühjahr 2022).