Promotionsordnung
Alle Verfahren, die auf Basis der bisherigen Promotionsordnung zugelassen wurden, sind automatisch mit sofortiger Wirkung auf die Änderungsordnung basierend auf den Mitteilungen im Amtsblatt Nr. 10/2023 übergeleitet worden, es gelten daher die neuen Vorschriften der Änderungsordnung ergänzend. Die Übergangsfrist für eine Rückkehr zur bisherigen Promotionsordnung von einem Jahr endet zum 12.04.2024.